Sehr geehrte Frau Reufer,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Der von Ihnen genannte Fernsehbericht ist uns bekannt.
Wir bitten Sie um Verständnis dafür, dass sich die Bundesregierung nicht zu Vorwürfen der Medien gegen einzelne Unternehmen äußern kann. Das zuständige Bundeslandwirtschaftsministerium trifft die Zulassungsentscheidungen für Pflanzenschutzmittel oder gentechnisch veränderte Organismen auf wissenschaftlicher Basis - unabhängig vom öffentlichen Ansehen oder der moralischen Beurteilung des Antragstellers. Ein anderes Vorgehen wäre mit unserer Rechtsordnung nicht vereinbar.
Wir verfügen für die Zulassung der Produkte über eines der strengsten Zulassungsverfahren der Welt. Von Wissenschaftlern werden umfangreiche Untersuchungen zur Beurteilung der Sicherheit der betreffenden Produkte durchgeführt. Zulassungen werden nur dann erteilt, wenn die Prüfungen durch die europäischen Behörden zeigen, dass die notwendigen Anforderungen an die Produkte erfüllt werden.
Generell gilt, dass kein Landwirt in Europa gezwungen wird, gentechnisch veränderte Pflanzen anzubauen. Dies ist und bleibt eine Entscheidung jedes Einzelnen, die in der Regel ökonomisch motiviert ist. Kein Landwirt wird teurerem gentechnisch verändertem Saatgut nochmals den Vorzug geben, wenn er negative Erfahrungen damit gemacht hat. Der Erhalt dieser Wahlfreiheit für die Landwirte ist ein wesentliches Element der Politik der Bundesregierung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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