Sehr geehrter Herr Dreyer,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Das Grundgesetz enthält in Artikel 104 Absatz 1 Satz 2 ein eindeutiges Verbot: "Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch noch körperlich misshandelt werden." Derartige Misshandlungen würden außerdem gegen das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und gegen die Menschenwürde verstoßen (Artikel 2 Absatz 1 und Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes). Deshalb dürfen solche Verhörmethoden in Deutschland nicht angewendet werden, und es ist nicht beabsichtigt, daran etwas zu ändern.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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