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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Anita Wiedemann am 23. März 2008
14296 Leser · 0 Kommentare

Soziales

Inzest-Urteil des BVG

Guten Tag Frau Dr. Merkel,

mich würde sehr Ihre Meinung zum Inzest-Urteil des Bundesverfassungsgerichts interessieren.

Halten Sie den Inzest-Paragraphen noch für zeitgemäß?

Einen Gruß sendet Anita aus Berlin

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 23. April 2008
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Wiedemann,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Der Paragraph 173 Absatz 2 Satz 2 des Strafgesetzbuches stellt den Beischlaf zwischen leiblichen Geschwistern unter Strafe. Das Bundesverfassungsgericht hat sich detailliert mit den verfassungsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dieser Regelung auseinandergesetzt. In dem Beschluss werden unter anderem auch geschichtliche Hintergründe und die Rechtslage in anderen Ländern dargestellt.

Eine Änderung der gesetzlichen Regelung ist zur Zeit nicht geplant.

Die Entscheidungsgründe und eine abweichende Meinung, die in einem sogenannten Sondervotum niedergelegt ist, können Sie hier nachlesen:

<http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20080226_2bvr039207...;

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung