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Abstimmungszeit beendet
Autor Lars Leopold am 04. April 2008
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Arbeitsmarkt

Härtefälle in Sozialgesetzbüchern berücksichtigen?

Sehr geehrte Bundeskanzlerin,

eine Bürgerin aus meinem Wahlkreis, welche hier nicht öffentlich in Erscheinung treten möchte, trug mir ihren, folgenden Fall vor:

Nach Ende der ihr gesetzlich zustehenden Elternzeit, wurde die Bürgerin arbeitslos durch einen Aufhebungsvertrag, der einer betriebsbedingten Kündigung zuvorkam.
Die Bürgerin meldete sich umgehend in ihrer Agentur für Arbeit, um dort Arbeitslosengeld I (Alg I) zu beantragen.
Dort wurde ihr sofort eine Weiterbildungsmaßnahme "empfohlen", um sich beruflich weiter zu qualifizieren.
Da es am Wohnort bzw. in der näheren Umgebung keine Möglichkeit gibt, Kleinstkinder betreuen zu lassen, sah sich die Bürgerin gezwungen, eine Tagesmutter zu engagieren.
Die Betreuung ihres Kindes während der Weiterbildung sollte so an drei Tagen in der Woche jeweils an den Vormittagen abgesichert sein, den Rest der Zeit hätte die Mutterder Bürgerin, ohne zusätzliche Kosten, sich des Kindes angenommen. Jetzt kommt's!
Die Kosten der Tagesmutter, ca. 430 Euro, werden von der Agentur für Arbeit nicht erstattet, so daß die Bürgerin nicht an der Weiterbildungsmaßnahme im vollem Umfang teilnehmen könnte.
Die Agentur würde nur Betreuungskosten in Höhe von 130,- bewilligen. Dem nicht genug, wurde der Bürgerin die Höhe des Alg I gekürzt, weil sie ja an den 3 besagten Tagen in der Woche, jeweils vormittags, nicht dem "Arbeitsmarkt" zur Verfügung stehen würde.

Es kann kaum gerecht sein, daß eine Frau, die unserer Gesellschaft ein Kind "geschenkt" hat, so benachteiligt wird. Nur weil ihr keine qualifizierte Betreuung für eben dieses Kind geboten werden kann. Denn Fakt ist, sie steht dem Arbeitsmarkt ja zur Verfügung, sie kann jederzeit anfangen zu arbeiten. Sie steht nur für die Weiterbildungsmaßnahme nicht zur Verfügung - und das nur weil sie sich finanziell keine qualifizierte Kinderbetreuung leisten kann.

Jetzt meine Fragen zu diesem, wie ich finde, schockierenden Fall:

Sollten die Sozialgesetzbücher nicht gerade auf solche und ähnliche Härtefälle hin überprüft und überarbeitet werden?

In Erwartung Ihrer Antworten

Mit freundlichen Grüßen

Lars Leopold