Sehr geehrter Herr Winter,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die meisten Bestandteile der Gesundheitsreform gelten bereits. Das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz) ist seit dem 1. April 2007 in Kraft. Es hat bereits viele tiefgreifende Veränderungen gebracht. Die wichtigste ist: Die Reform verbindet eine bessere medizinische Versorgung mit mehr Transparenz, mehr Wettbewerb und mehr Eigenverantwortung. Das bringt größere Wirtschaftlichkeit ins Gesundheitswesen und vermindert den bürokratischen Aufwand bei allen Beteiligten.
Zu den Verbesserungen gehört zum Beispiel, dass heute alle Bürgerinnen und Bürger eine Absicherung im Krankheitsfall haben. Wer den Versicherungsschutz zuvor verlor, hat das Recht, in seine letzte Versicherung zurückzukehren. Das gilt sowohl für die gesetzliche als für die private Krankenversicherung.
Auch gesetzlich Versicherte können – anders als früher – nach ihren persönlichen Präferenzen wählen: die günstigsten Tarife der Krankenkassen, die beste Versorgung und verschiedene Behandlungsmethoden. Dafür bieten die Kassen Wahltarife an. Eine Kasse kann für die Teilnahme daran entweder eine Prämie oder eine Ermäßigung der sonst üblichen Zuzahlung einräumen. Neu ist auch, dass gesundheitsbewusstes Verhalten stärker belohnt wird. Zum Beispiel über Zuzahlungsreduzierungen oder Boni der Kassen.
Deutlich mehr Wettbewerb als früher gibt es zudem bei Arzneimitteln und Hilfsmitteln. Zudem werden Leistungserbringer (zum Beispiel Ärzte und Krankenhäuser) und Krankenkassen von unnötiger Bürokratie entlastet. Denn Abrechnungsverfahren werden vereinfacht, überflüssige Kontrollen abgebaut, Prüfverfahren entschlackt und vereinfacht. All das ist ganz im Sinne des von Ihnen angesprochenen Wettbewerbsgedankens.
Der Gesundheitsfonds ist zentraler Bestandteil der Gesundheitsreform und wird wie geplant zum 1. Januar 2009 kommen. Dies hat die Bundeskanzlerin wiederholt und unmissverständlich bekräftigt. Alle Vorarbeiten dafür laufen nach Plan.
Mit Einführung des Gesundheitsfonds zahlen alle Versicherten ab 1. Januar 2009 den gleichen Beitragssatz. Damit gilt – wie in der gesetzlichen Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung – auch in der Krankenversicherung ein einheitlicher Beitragssatz. Der Gesundheitsfonds sorgt dafür, dass die unterschiedliche Finanzkraft der Kassen ausgeglichen wird.
Das geschieht wie folgt: Pro Versichertem erhält jede Kasse zunächst eine pauschale Zuweisung. Diese wird gleichzeitig nach Alter, Geschlecht und bestimmten Krankheitsfaktoren modifiziert (morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich). Das heißt: Kassen mit vielen alten und kranken Versicherten bekommen einen Zuschlag. So wird die unterschiedlich verteilte Krankheitskostenbelastung zwischen den Kassen ausgeglichen. Diese faire Verteilung der Einnahmen schafft Transparenz bei Leistungen und Kosten. Dadurch entstehen gleiche Wettbewerbsvoraussetzungen. Es gibt einen klaren Wettbewerb um die beste Versorgung und nicht mehr – wie bislang – um junge und gesunde Versicherte, die weniger Ausgaben verursachen.
Über den einheitlichen Beitragssatzes wird die Bundesregierung bis zum 1. November dieses Jahres entscheiden. Spekulationen, denen zufolge der Gesundheitsfonds zu einem höheren Beitragssatz in der GKV führen werde, sind unaufrichtig. Niemand kann heute definitiv sagen, wie hoch der Beitragssatz ab 2009 sein wird. Denn die dafür nötigen Daten der Kassen liegen erst im Herbst vor.
Die Höhe des einheitlichen Beitragssatzes hängt von vielen anderen Faktoren, nicht aber von der Einführung des Gesundheitsfonds, ab. Dazu gehören der medizinische Fortschritt, die Entwicklung der Ausgaben der Kassen, der Krankenstand, der Bundeszuschuss zur GKV, die Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung.
Warum können die gesetzliche und die private Krankenversicherung nicht gleichermaßen für alle Menschen geöffnet werden. Dies ist nicht ohne weiteres möglich. Denn beide Systeme sind in Deutschland historisch gewachsen, haben sich bewährt, unterliegen aber unterschiedlichen Funktionsprinzipien. Die Regierungskoalition hat sich im Koalitionsvertrag vom 11. November 2005 darauf verständigt, dass zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung ein fairer Wettbewerb hergestellt wird. Wir verweisen hier auch auf unsere Antwort an Herrn Assmann in der 20. Kalenderwoche des Vorjahres.
Abschließend zu Ihrer Frage nach unterschiedlichen Wartezeiten beim Arzt: Sofern in einigen Fällen Verzögerungen bei der Behandlung von Kassen- und privat Versicherten festgestellt werden, sollten die Patienten dies nicht hinnehmen. Hier sind die Krankenkassen in der Pflicht. Sie müssen ihrer Verantwortung nachkommen. Einige Kassen, so zum Beispiel die AOK Niedersachsen, haben eine Telefon-Hotline angekündigt, über die sich Versicherte ab Sommer über lange Wartezeiten beschweren können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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