Sehr geehrte Frau Starke,
vielen Dank für Ihre E-Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Bundesverbraucherminister Horst Seehofer hat am 30. Mai 2008 den Leitfaden zur erweiterten Nährwertkennzeichnung bei Lebensmitteln vorgestellt. Der Leitfaden, auch „1 plus 4 – Modell“ genannt, empfiehlt eine Nährwertinformation nach dem Energiegehalt (Brennwert), dem Gehalt an Zucker, Fett, gesättigten Fettsäuren und Salz. Diese Angaben beziehen sich auf die Portion. Sie sollen mit einheitlichen und schnell erkennbaren Symbolen auf Lebensmittelverpackungen und -etiketten gut sichtbar angebracht werden.
Eine Meinungsumfrage hat ergeben, dass mehr als 80 Prozent der Deutschen die Kennzeichnung für sehr hilfreich halten. Die Umfrage ergab auch, dass 55 Prozent der Befragten eine farbliche Kennzeichnung und Differenzierung wie bei einer Ampel begrüßen würden.
Sowohl in Deutschland als auch EU-weit gilt zur Zeit die freiwillige Kennzeichnung. Ein national rechtlich verbindliches System wäre mit den derzeit geltenden Regelungen auf EU-Ebene nicht vereinbar. Die Entscheidungsgewalt des Bundesverbraucherministers ist insofern eingeschränkt.
Minister Seehofer hat angekündigt, dass er sich in Brüssel für die Einführung eines einheitlichen europäischen Modells auf der Grundlage des“1 plus 4-Modells“ einsetzen wird. Dies soll für bestimmte zusammengesetzte Lebensmittel gelten, bei denen es sinnvoll ist, die Angaben mit den Ampelfarben farblich zu betonen. Die Einführung einer Ampelkennzeichnung hat daher eine realistische Chance.
Im Übrigen weist das Verbraucherministerium auf die Eigenverantwortung jedes einzelnen Menschen für seine Ernährung hin. Denn bereits heute verursachen durch falsche Ernährung bedingte Krankheiten rund ein Drittel der Kosten im Gesundheitswesen. Ungesunde Ernährung lässt sich nicht allein durch Kennzeichnungen verhindern.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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