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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Antje Bienert am 24. Mai 2008
13771 Leser · 0 Kommentare

Arbeitsmarkt

Mindestlöhne

Sehr geehrte Frau Merkel,
ich bin 24 Jahre alt, aus Thüringen und arbeite schon seit 9 Jahren in meinem Beruf als Friseurin, es macht mir sehr viel Spaß aber hat diesen kleinen Haken, der Tarif für Friseure in den neuen Bundesländern ist so niedrig das es leider nicht zum Leben und nicht zum sterben reicht, ich bekomme von meiner Chefin 4,50€/Std., das ist schon knapp 1€ mehr als es tariflich festgelegt ist, wie Ihnen bekannt ist liegt das weit unter dem Existenzminimum...da stimmt doch was nicht!?! Man muß sich von Menschen auslachen lassen die schon seit Jahren mit Hartz4 weitaus mehr bekommen als wir, das ist echt erbärmlich. Wie soll man denn noch die Motivation finden früh´s aufzustehen und zu arbeiten wenn man dann nicht mal ein eine Wohnung bezahlen kann und ein klein wenig für sich übrig hat, geschweigedenn mein Auto das ist garnicht machbar ohne meine Eltern aber ein muß um auf Arbeit zu kommen bzw. vermittelbar zu sein, denken Sie bitte mal darüber nach wie weit Sie denn so mit 400€ monatlich kommen würden!?? Dann gibt´s noch 1 was auch nicht machbar ist die private Altersvorsorge, wieviel bekomm ich denn wenn ich die Riesterrente mit 5€ monatlich mache und arbeite bis zum letzten Tag, ich kann es Ihnen sagen da ich trotz allen eine abgeschlossen habe, die Summe liegt immernoch 100€ unter der Mindestrente die mir bei der Beratung genannt wurde! Ich bitte Sie dieses Thema noch mal ernsthaft zu durchdenken es kann nicht sein das anhand eines Beispiel´s aus Bayern beschlossen wird das ein Mindestlohn unnötig ist, im Gegenteil er ist sogar überlebenswichtig da der Tarif der neuen Bundesländer nur halb so hoch ist wie in Bayern.
Mit dem tollen Elterngeld werde ich wahrscheinlich nie ein Baby haben können, schließlich wird das ja auch nach dem Gehalt berechnet!
Über Antwort würde ich mich mehr als freuen da dieses Thema nicht mehr aus meinen Kopf geht und Existenzängste mit 24 Jahren müssen nicht sein.

Mit freundlichen Grüßen

Antje Bienert

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 26. Juni 2008
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Bienert,

vielen Dank für Ihr Schreiben, das wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Die Höhe der Löhne zu bestimmen, ist in Deutschland Sache der Tarifparteien. Dieses Recht der Tarifparteien ist ausdrücklich verfassungsrechtlich geschützt. Löhne festzusetzen oder anzupassen, ist damit nicht die Aufgabe der Bundesregierung.

Als Orientierungsrahmen für eine angemessene Lohnhöhe dient in Deutschland insofern grundsätzlich der tariflich vereinbarte Lohn. Für eine unangemessene Lohnhöhe gibt es zwar keine gesetzliche Bestimmung, wohl aber diverse Gerichtsurteile, auch vom Bundesarbeitsgericht. Danach ist die Lohnhöhe sittenwidrig, wenn der orts- und branchenspezifischen Tariflohn um etwa ein Drittel unterschritten ist.

Das erklärt auch, weshalb es schwierig ist, einen Mindestlohn festzulegen, der für alle Branchen allgemein gültig ist. In einzelnen Niedriglohnbranchen, u.a. im Friseurbereich, gibt es jedoch Probleme, die durch die Entsendung von Arbeitnehmern aus anderen Ländern mit niedrigerem Lohnniveau entstehen. Die Bundesregierung prüft derzeit, wie diese Probleme zu lösen sind.

Davon ungeachtet hat jeder in Deutschland einen Anspruch auf eine Grundsicherung, wenn das Einkommen, das zur Verfügung steht, unter dem Existenzminimum liegt. Je nach Bedürftigkeit gibt es auch weitere finanzielle und aktivierende Hilfe. Nähere Auskunft hierüber gibt Ihnen jedes Jobcenter oder auch jede ARGE. Existenzängste müssen Sie nicht haben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung