Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
gerne hätte ich diese Frage unter der Rubrik "Menschenrechte" gestellt, die ist aber leider nicht verfügbar. Deshalb "Innenpolitik", denn es geht um Aussagen des Herrn Innenministers.
Herr Schäuble hat bei mehreren Gelegenheiten öffentlich deutlich gemacht, dass er gewillt ist, unter Folter erlangte Informationen zu verwerten. Hier muss, wie üblich, wenn es um die Untergrabung von Menschen- und Bürgerrechten geht, der Terrorismus als Rechtfertigung herhalten.
Abgesehen davon, dass man Terror nicht mit terroristischen Mitteln unterbinden kann, stellt sich Herr Schäuble (der eigentlich unsere Verfassung schützen soll) mit solchen Aussagen soweit rechts von der Verfassung auf, dass er sich eigentlich selbst überwachen müsste.
Ich würde gerne erfahren, wie Sie sich hier positionieren, bzw. wie Sie diese Aussagen vor Ihrem Gewissen und vor den Bürgerinnen und Bürgern eines Landes verantworten können, das sich nach zwei Weltkriegen - in einer der unsichersten Zeiten, die Deutschland je erlebt hat - aus gutem Grund eine Verfassung gegeben hat, die die Folter ausdrücklich und unter allen Umständen verbietet (wie Sie in einer zuvor beantworteten Frage bestätigen http://www.direktzu.de/kanzlerin/messages/16208).
Natürlich muss dieses Folterverbot auch die Verwertung von Erkenntnissen einschließen, die von Dritten mittels Folter erlangt wurden.
Mit freundlichen Grüßen
B. Sautter
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