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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Brigitte S. am 30. August 2008
12684 Leser · 0 Kommentare

Innenpolitik

Dürfen durch Folter erworbene Erkenntnisse verwertet werden?

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

gerne hätte ich diese Frage unter der Rubrik "Menschenrechte" gestellt, die ist aber leider nicht verfügbar. Deshalb "Innenpolitik", denn es geht um Aussagen des Herrn Innenministers.

Herr Schäuble hat bei mehreren Gelegenheiten öffentlich deutlich gemacht, dass er gewillt ist, unter Folter erlangte Informationen zu verwerten. Hier muss, wie üblich, wenn es um die Untergrabung von Menschen- und Bürgerrechten geht, der Terrorismus als Rechtfertigung herhalten.

Abgesehen davon, dass man Terror nicht mit terroristischen Mitteln unterbinden kann, stellt sich Herr Schäuble (der eigentlich unsere Verfassung schützen soll) mit solchen Aussagen soweit rechts von der Verfassung auf, dass er sich eigentlich selbst überwachen müsste.

Ich würde gerne erfahren, wie Sie sich hier positionieren, bzw. wie Sie diese Aussagen vor Ihrem Gewissen und vor den Bürgerinnen und Bürgern eines Landes verantworten können, das sich nach zwei Weltkriegen - in einer der unsichersten Zeiten, die Deutschland je erlebt hat - aus gutem Grund eine Verfassung gegeben hat, die die Folter ausdrücklich und unter allen Umständen verbietet (wie Sie in einer zuvor beantworteten Frage bestätigen http://www.direktzu.de/kanzlerin/messages/16208).

Natürlich muss dieses Folterverbot auch die Verwertung von Erkenntnissen einschließen, die von Dritten mittels Folter erlangt wurden.

Mit freundlichen Grüßen
B. Sautter

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 09. Oktober 2008
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Sautter,

vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Artikel 104 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes ist eindeutig: „Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch noch körperlich misshandelt werden.“

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung