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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Uwe Meister am 27. September 2008
14537 Leser · 0 Kommentare

Innenpolitik

steuerliche Gleichstellung

Sehr geehrte Bundeskanzlerin

meine Frage: Wann wird die Bundesregierung endlich die Rechtsgrundlagen für eine Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Einkommenssteuerrecht schaffen?

Uwe Meister

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 26. Oktober 2008
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Meister,

wir danken Ihnen für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Frau Bundeskanzlerin beantworten.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 17. Juli 2002 das Lebenspartnerschaftsgesetz für verfassungsgemäß erklärt. Die Entscheidung enthält keine verfassungsrechtliche Verpflichtung zu weiteren steuergesetzlichen Regelungen, die Lebenspartner mit Ehegatten gleichstellen.

Das geltende Einkommenssteuerrecht veranlagt grundsätzlich alle Steuerpflichtigen einzeln zur Einkommenssteuer. Die Möglichkeit zur Zusammenveranlagung (sogenanntes Splittingverfahren) besteht lediglich für nicht dauernd getrennt lebende, unbeschränkt einkommenssteuerpflichtige Ehegatten. Aufgrund der geltenden Rechtslage kommt eine Anwendung des Ehegattensplittings auf Lebenspartnerschaften nach Auffassung des Bundesfinanzhofs (BFH) nicht in Betracht.

Dem Gebot des Bundesverfassungsgerichts, zwingende Unterhaltsverpflichtungen steuermindernd zu berücksichtigen, entspricht die augenblickliche Gesetzeslage bereits.

Zum Stand der rechtlichen Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften auch die Antwort der Bundesregierung auf eine große Anfrage im Deutschen Bundestag:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/104/1610432.pdf

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung