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Beantwortet
Autor Annika Rabe am 28. September 2008
14640 Leser · 0 Kommentare

Innenpolitik

Entführungsopfer im Ausland

Sehr geehrte Bundeskanzlerin

ich würde gerne eine Frage stellen. Wenn deutsche staatsbürger im Ausland entführt werden ist es häufig so, dass Angehörige oder gleich der Staat erpresst werden. Ich werde keine Frage zu Lösegeldzahlungen stellen, da Sie hierzu nicht sagen werden. Aber ich möchte gern wissen, warum es nicht möglich ist, Leute, die in nachweislich gefährliche Länder reisen zu einer Versicherung gegen Entführungen zu zwingen? Dann wären die Leute sich vielleicht dem Risiko bewusst, dem sie sich durch so eine Reise aussetzen.
Also: Warum wurde dies noch nicht auch mal von der Regierung ins Auge gefasst? Finden sie es ok, dass der Staat für die "Naivität" anderer aufkommen muss?

Mit freundlichen Grüßen Annika Rabe

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 31. Oktober 2008
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Rabe,

vielen Dank für Ihr Anfrage, die wir im Namen der Bundeskanzlerin beantworten.

Deutsche Staatsbürger sollten die Reisewarnungen und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes ernst nehmen. Die meisten Reisenden sehen von Reisen in gefährliche Gebiete oder Staaten ab.

Im Falle einer Entführung wird ein professioneller Krisenstab tätig, der beim Auswärtigen Amt angesiedelt ist. Es werden Kontakte zu den beteiligten Staaten, Organisationen und Personen hergestellt und Gespräche geführt, um Geiseln schnellstmöglich zu befreien. Die Bundesregierung unternimmt selbstverständlich alles Mögliche und Verantwortbare, um das Leben und die Gesundheit deutscher Staatsbürger zu schützen. Politische oder Lösegeldforderungen bei Entführungen werden allerdings nicht erfüllt, da der deutsche Staat nicht erpressbar sein darf.

In einzelnen Fällen ist es im Nachgang zu Entführungen zu Regressforderungen des Staates gegenüber dem Staatsbürger gekommen, der aus einer solchen Notsituation befreit werden musste. Ob eine solche Forderung geltend gemacht wird, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Eine Rolle spielt sicherlich die Frage, in welchem Umfang sich der Reisende selbst einer ihm bekannten Gefahr ausgesetzt hat.

Mit Ihrer Idee einer Pflichtversicherung bei Entführungen sprechen Sie natürlich einen interessanten Punkt an. Es gibt Angebote für freiwillige Policen, die hauptsächlich Firmen kaufen, deren Mitarbeiter in gefährliche Gebiete reisen müssen. Derartige Versicherungen sind in der Öffentlichkeit und den Medien allerdings auf Kritik gestoßen. Als Hauptargument dagegen gilt: Wenn Kriminelle wissen, dass eine Versicherung Lösegeld zahlt, wird der Anreiz für eine solche Tat größer. Der Gesetzgeber sah deshalb bisher keinen zwingenden Grund, Pflichtversicherungen vorzuschreiben.

Im Falle einer Pflichtversicherung wäre zudem festzulegen, für welche Länder und Gebiete eine Versicherung abzuschließen ist. Sie können sich vorstellen, dass dies sehr problematisch wäre. Da Entführungsfälle verhältnismäßig selten sind und die Kosten für eine Pflichtversicherung vermutlich sehr hoch wären, erscheint es ratsam, bei der bisherigen Praxis zu bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung