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Abstimmungszeit beendet
Autor Sabine Scherer am 06. Oktober 2008
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Soziales

Alg 2 - Schulbedarf und Fahrtkosten ÖPNV zur Schule

Sehr geehrte Frau Merkel,

ich bin alleinerz. Mutter von 2 Grundschüler (6 J, d.J. Einschulung u.
9 Jahre, 4 Schuljahr). Beide besuchen die Schule in der Nachbargemeinde aus schulpscholog. Gründen. Leider bin ich arbeitsuchend und Alg2-Empf., eine Anstellung zu finden ist aufgrund der Krankheit (ADHS) meines jüngsten Sohnes sehr schwierig, da ich nur teilzeit vormittags bis 14:00 Uhr deswegen arbeiten kann, da anschl. mehrmals in der Woche Therapiestd. anstehen.

Die Einschulung kostete mich dieses Jahr 125,-- Euro. Darin enthalten waren die Grundausstattung wie Ranzen, Sportbeutel, Schultüte und die Schulbedarfsliste, o. Bücher, der Lehrerin. Alles habe ich versucht über E-Bay und Discounter zu kaufen. Mein Ältester hatte Kosten um die 50,-- Euro an Material (Hefte, Stifte usw.).

Wie soll man solch hohe Kosten aus der Regelleistung bezahlen. Verwandtschaft etc. ist bei mir leider nicht vorhanden. Die Väter zahlen sehr selten bis gar kein Unterhalt.

Zu dieses Kosten kommen jetzt noch mtl. 80,-- Euro für 2 Schülermonatskarten (Streckengebunden) und 70,-- Euro für eine Monatskarte für Erwachsene hinzu. Die Aufsicht für den jüngsten kann ich den 9. Jährigen nicht übernehmen lassen, so daß ich morgens mit den beiden im Bus (Linienverkehr, Schulbus nicht vorhanden) begleiten muß. Auch dies soll aus der Regelleistung bezahlt werden. Dies ist für mich unmöglich zu bestreiten. Wo soll ich denn die 150,-- Euro mtl. den einsparen?

Die Ämter schieben mich von einem zum anderen, keiner will diese Kosten übernehmen. Und was passiert wenn ich das Geld nicht mehr aufbringen kann und beide dann nicht in die Schule gelangen? Dann steht irgendwann die Polizei vor der Tür. Muß das den sein?

Auch die Kosten welche mtl. an Schulmaterial anfallen (Hefte, Stifte, Bastelmaterial, Sonderbücher, Tagesausflüge, Projekte etc.) sind bald von einem Alg2-Empf. nicht mehr zu tragen. Alleine im September hatte ich dafür für beide zusammen 25,-- Euro zusätzlich ausgeben müssen und diesen Monat sind es alleine bei meinem jüngsten schon 12,-- Euro und der Monat hat gerade erst angefangen.

Warum läßt man uns nicht das Kindergeld für solche Ausgaben bei der Berechnung einkommensfrei? Damit könnten doch solche Kostenpunkte gedeckt werden. Und dass in den Regelleistungen der Kinder kein Bedarf für Schulmaterial eingerechnet ist, wurde bereits auch schon vom Bundesgerichtshof oder Bundessozialgericht festgestellt.

Am Wichtigsten ist mir zur Zeit der Schulbedarf und die Fahrtkosten für Schüler die den ÖPNV benutzen müssen.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Scherer