Sehr geehrter Herr Stange,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Wie Sie richtig bemerken, sind die Bundesländer für das deutsche Rundfunkwesen (Hörfunk und Fernsehen) und seine Finanzierung zuständig. Den Finanzbedarf der öffentlich-rechtlichen Sender – einschließlich der Rückstellungen für die Altersversorgung ihrer Beschäftigten – prüft eine unabhängige Kommission, die KEF, auf Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
Auf der Grundlage des KEF-Berichts entscheiden die Landesregierungen und Landesparlamente über die Höhe des Rundfunkbeitrags. In ihrem letzten Bericht vom Dezember 2011 vertrat die KEF die Auffassung, dass die Annäherung an das Versorgungsniveau des Öffentlichen Dienstes auch für die Zukunft sichergestellt werden muss.
Wir bitten deshalb um Verständnis, dass die Bundesregierung wegen der Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern keinen Einfluss auf Art und Höhe der Rundfunkbeiträge nehmen kann – auch nicht auf die tarifvertragliche Ausgestaltung der Beschäftigungsverhältnisse und die Höhe der Altersrückstellungen bei den Rundfunkanstalten.
Änderungen der rechtlichen Grundlagen für die Rundfunkbeiträge können nur die Länder veranlassen. Sie müssen dabei allerdings die Programmautonomie der Sender berücksichtigen. Über wichtige und grundsätzlichen Angelegenheiten des Rundfunks entscheidet die Rundfunkkommission der Ministerpräsidenten der Länder.
Weitere Informationen:
Rundfunkkommission der MP der Länder http://www.rlp.de/suche/?tx_solrq=Rundfunkkommission&id=42478&tx_solrsort=created+desc&L=0&x=8&y=7
Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten http://www.kef-online.de/inhalte/aufgaben.html
Zum neuen Rundfunkbeitrag ab 1. Januar 2013 www.rundfunkbeitrag.de
Zum aktuellen Rundfunkstaatsvertrag http://www.die-medienanstalten.de/?id=111
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 20. Januar 2014
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am 20. Januar 2014
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