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Abstimmungszeit beendet
Autor Wolfgang Mücke am 12. Januar 2009
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Soziales

Fehlendes soziales Netz im Altenheim

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

das im folgenden beschriebenen Problem meiner 84-jährigen Schwiegermutter betrifft viele ältere Leute in Alten- und Pflegeheimen. Sie dient hier nur als Beispiel.

Meine Schwiegermutter ist sowohl geistig, als auch körperlich nicht mehr in der Lage, einen eigenen Hausstand zu führen. Ihr wurde von der zuständigen Behörde eine 70 %ige Behinderung bestätigt mit den Kennzeichen G (gehbehindert) und B (Notwendigkeit ständiger Begleitung). Der medizinische Dienst hat ihr bestätigt, dass sie nicht mehr in der Lage ist, normale Haushaltstätigkeiten durchzuführen (Einkaufen, Kochen, Putzen, Waschen, Bügeln). Außerdem hat der medizinische Dienst wegen der nachlassenden geistigen Fähigkeiten ein Betreuungsgeld (oder Pflegestufe 0) bestätigt.

Wegen dieses körperlichen und geistigen Zustandes ist meine Schwiegermutter in ein Alten- und Pflegeheim umgezogen. Dort muss sie monatlich ca. 2.000 Euro bezahlen, was von ihrer Rente naturgemäß bei weitem nicht zu leisten ist. Der Staat beteiligt sich nicht mit einem Euro an diesen Kosten.

(1) Weil meine Schwiegermutter sich selbst wäscht und anzieht und weil sie selbstständig ißt, steht ihre keine Pflegestufe 1 zu. Das ist korrekt. Irgendwo muss man Grenzen für die Pflegestufe 1 setzen.

(2) Das Betreungsgeld, beziehungsweise die Pflegestufe 0, für Altersdemenz steht ihr zwar zu, aber das Geld bekommt nicht meine Schwiegermutter persönlich, sondern das Heim. Das mindert die Kosten meiner Schwiegermutter nicht um einen Euro.
Die Frage ist: Warum wird das Betreuungsgeld, beziehungsweise die Pflegestufe 0, nicht wie die anderen Pflegestufen an den Berechtigten ausbezahlt?

(3) Die Mehrkosten für das Heim sind nicht als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzbar. Für die Absetzbarkeit muß der Heimbewohner Pflegestufe 1 haben oder den Behinderungsgrad "hilflos" haben. Beides trifft auf meine Schwiegermutter nicht zu. Sie wird deshalb steuerlich so behandelt, als ob sie als Luxusfrauchen im Hotel wohnt und sich rundum bedienen läßt.
Die Frage ist: Warum wird gesetzlich nicht geregelt, dass Leute, die nachgewiesenermaßen nicht mehr in der Lage sind, einen eigenen Hausstand zu führen, die Mehrkosten für ein Alten- und Pflegeheim als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen zu können?

(4) Meiner Schwiegermutter werden im Altenheim die Haushaltsarbeiten abgenommen, die sie nicht mehr selbst leisten kann: Waschen, Bügeln, Einkaufen, Kochen, Putzen, ... Diese Haushaltsdienstleistungen kann sie nicht wie die andere Bürger von der Steuer absetzen, weil sie im Alters- und Pflegeheim keinen eigenen Hausstand führt.
Die Frage ist: Wenn eigentlich jeder Bürger Dienstleistungen im Haushalt von der Steuer absetzen kann, warum kann das nicht jemand, der auf diese Dienstleistung im Alten- und Pflegeheim wirklich angewiesen ist und der eigentlich nicht das Geld dafür hat?

Sowohl die Gesetze des Sozialgesetzbuches, als auch die Gesetze des Einkommensteuerrechts benachteiligen alte Leute, die nicht mehr in der Lage sind, einen eigenen Hausstand zu führen und deshalb in ein Alten- und Pflegeheim gehen müssen.

Meine Fragen stehen bereits jeweils unter Punkt 2 bis 4. Könnten Sie sich, Frau Bundeskanzlerin, vorstellen, an diesen Gesetzen (Sozialgesetzbuch und Einkommensteuerrecht) etwas zu ändern, um diesen alten, hilfsbedürftigen Leuten finanziell zu helfen oder bei Punkt 3 und 4 eine soziale Gerechtigkeit herbeizuführen?

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Mücke