Sehr geehrter Herr Gräfe,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Mit den Konjunkturpaketen I und II haben Bundesregierung, Länder und Kommunen gemeinsam schnell und umsichtig auf die schwierige wirtschaftliche Situation im Gefolge der Finanzmarktkrise reagiert. Dabei stehen wir zu den Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft.
Der Börsengang der Bahn wurde im Oktober 2008 verschoben, aber nicht grundsätzlich in Frage gestellt. In ihrer Regierungserklärung vom November 2008 erklärte die Bundeskanzlerin, dass der Privatisierungskurs bei der Bahn fortgesetzt werden wird. „Aber bei den augenblicklichen Kursen an den Aktienmärkten würde eine Privatisierung bedeuten, Bundesvermögen zu verschleudern. Deshalb verschieben wir Privatisierungsvorhaben; das ist nicht als Abkehr zu verstehen.“
Regierungserklärung: http://www.bundesregierung.de/nn_774/Content/DE/Rede/2008...
Weil ein erfolgreicher Börsengang zu einer nachhaltigen Stärkung der Wettbewerbsposition der Deutschen Bahn beitragen soll, erklärte Bundesfinanzminister Steinbrück: „Sobald das Marktumfeld einen erfolgreichen Börsengang möglich macht, sind wir startklar. Die Weichen sind gestellt."
Mehr: http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53848/DE/Wirtsch...
Die Bundesregierung greift in der Finanzmarktkrise aktiv ein, um die Finanzmärkte zu stabilisieren. Im Rahmen ihres Maßnahmenpaketes kann es zu kurzfristigen Beteiligungen des Staates an Bankinstituten kommen. Dies ist kein Widerspruch zur grundsätzlichen Linie, Bundesbeteiligungen zu verringern. Im Fall der Hypo Real Estate Bank geht es darum, ein systemrelevantes Unternehmen mit einer Mehrheitsbeteiligung des Bundes lebensfähig zu erhalten. Im anderen Fall wäre der Schaden für das Gemeinwesen ungleich größer.
Weitere Informationen
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_3974/DE/Wirtscha...
http://www.bundesregierung.de/nn_1264/Content/DE/Artikel/...
Zu Ihrer zweiten Frage: Bankmanager sind in aller Regel Angestellte mit laufenden Verträgen. In diese Verträge kann der Gesetzgeber nicht ohne Weiteres eingreifen. Er kann aber dafür sorgen, dass Banken Steuergelder nur unter Auflagen bekommen. Dafür hat die Bundesregierung mit dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz auch gesorgt.
Die zivilrechtliche Haftung ist bei uns so scharf ausgestaltet wie in kaum einem anderen Land. Schon bei leichter Fahrlässigkeit haften Manager mit ihrem vollen Vermögen. Im Fall von Veruntreuung sind die Staatsanwaltschaften zuständig.
Die Vergütungen der Bankangestellten, auch der Vorstandsmitglieder, legt allerdings der Aufsichtsrat fest.
Die Bundesregierung wird in Kürze einen Gesetzentwurf einbringen, um die bestehenden Regelungen zu verschärfen. Die Vergütung für Vorstandsmitglieder soll auf eine nachhaltige und langfristige Unternehmensführung ausgerichtet werden.
Konkret sollen Vorstandsmitglieder ihre Aktienoptionen zukünftig erst nach vier Jahren und nicht schon nach zwei Jahren ausüben können. Der Aufsichtsrat soll Vorstandsvergütungen bei einer schlechteren Geschäftslage nachträglich leichter herabsetzen können, seine Haftung bei unangemessener Vergütung soll verschärft werden. Er soll künftig die Entscheidung über die Vorstandsverträge nicht mehr an Ausschüsse delegieren. Außerdem dürfen ehemalige Vorstandsmitglieder nach ihrem Ausscheiden für drei Jahre nicht mehr dem wichtigen Kontroll- und Prüfungsausschuss angehören.
Auch international wollen die großen Industrie- und Schwellenländer („G20“) Regelungen für langfristig orientierte Managervergütung schaffen. Das Thema wird beim kommenden Gipfel Anfang April in London eine wichtige Rolle spielen.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter:
Manager in die Pflicht nehmen , Interview mit Bundesjustizministerin Zypries
http://www.bundesregierung.de/nn_774/Content/DE/Interview...
Klarere und nachhaltig orientierte Bonussysteme
http://www.bundesregierung.de/nn_209372/Content/DE/Artike...
Neue Weltfinanzarchitektur – Charta für nachhaltiges Wirtschaften
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2009/02/...
Regierungserklärung Bundeskanzlerin Merkel zum Finanzmarktstabilisierungsgesetz http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Regierungserklae...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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