Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Martin Haspelmath am 31. Januar 2009
13286 Leser · 2 Kommentare

Außenpolitik

Gezieltes Töten von Aufständischen

Sehe geehrte Frau Bundeskanzlerin,

die ISAF-Truppen der USA und anderer NATO-Länder verstehen es als Teil ihrer Aufgabe in Afghanistan, Anführer der Aufständischen auch dann gezielt zu töten, wenn diese gar nicht an Kampfhandlungen beteiligt sind ("targeting", "capture or kill"). Laut einem Bericht von SPIEGEL Online (29.1.2009) behauptet die ISAF, dass sie auf diese Weise bereits 150 Kommandeure umgebracht hat.

Viele Rechtsexperten halten ein solches Vorgehen für völkerrechtswidrig. In der Tat ist schwer zu erkennen, was der Unterschied zwischen einem Taliban-"Terroristen" ist, der einen Bundeswehrsoldaten gezielt tötet, und einem Bundeswehrsoldaten, der einen Taliban-Kämpfer gezielt tötet (außer dass wir natürlich für das Gute kämpfen, aber das tun die Taliban ja aus ihrer Sicht auch).

Meine Fragen:

(1) Hält die Bundesregierung das gezielte Töten von Gegnern außerhalb von Kampfhandlungen für völkerrechtskonform?

(2) Wenn ja, warum beteiligt sich die Bundeswehr nicht ebenfalls an solchen Maßnahmen (die militärisch sehr effektiv sein sollen)?

(3) Wenn nein, warum beteiligt sich die Bundeswehr an einem Militäreinsatz, in dem von den NATO-Partnern systematisch Kriegsverbrechen begangen werden?

Danke und mit freundlichen Grüßen,
Ihr
Prof. Dr. Martin Haspelmath

Kommentare (2)Schließen

  1. Autor Christian Adrion
    am 18. Oktober 2013
    1.

    Im Krieg hat es immer gezieltes Töten außerhalb von Kampfhandlungen gegeben. Das ist auch völlig in Ordnung, sonst
    wären die Bombardements auf Deutschland bei denen Millionen Zivilisten umgekommen sind ja glatte Kriegsverbrechen, Herr Haspelmath. Hat Sie das je gestört?

    Christian Adrion

  2. Autor Erhard Jakob
    am 19. Oktober 2013
    2.

    Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Haspelmath,
    .
    bei den von Ihnen genannten Begriffen, wie z.B.
    >Taliban-Kämpfer; Taliban-Terroristen, Nato-
    Kriegsverbrecher, Nato-Verteidiger von
    Recht und Ordnung usw. usf. < sind
    doch nur Worte. Und Worte
    sind Schall und Rauch.
    .
    Jeder sieht das aus
    seiner Sicht.
    .
    Zu DDR-Zeiten hat ein Verbrecher der skrupel- und
    niederträchtigsten Sorte in (damals) Karl-Marx-
    Stadt (jetzt Chemnitz) ein Mahn-
    und Denkmal
    .
    >den Lebenden zur Mahnung und
    den Toten zum Gedenken<
    .
    in die Luft gesprengt.
    .
    Nur durch ein Wunder wurden dabei
    keine Menschen getötet
    bzw. verletzt.
    .
    Für dieses Verbrechen erhielt dieser
    Terrorist eine der Tat und Schuld
    angemessene Strafe.
    .
    Nach der Wende wurde der Verbrecher
    von der SÄCHSISCHEN ZEITUNG als ein
    Kämpfer für Recht und Freiheit
    hoch gejubelt.
    .
    Die Sache kann man eben
    immer so und so sehen.

  3. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.