Sehr geehrter Herr Schlonz,
vielen Dank für Ihre Fragen, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Sie beklagen in Ihrer Mail, dass die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland zu wenig Mitgestaltungsmöglichkeiten z.B. durch Volksabstimmungen haben. Nach Ihrer Meinung sollte das Grundgesetz so geändert werden, dass Volksabstimmungen möglich werden. Das zu fordern ist Ihr gutes Recht. Doch dafür müssten sich zunächst Mehrheiten in den Parlamenten finden – in diesem Fall Zwei-Drittel-Mehrheiten.
Die Bundesregierung kann jedenfalls nicht darüber entscheiden, wie welche Abstimmungen stattfinden. Das regelt allein die Verfassung und hat nichts bösem Willen oder Überheblichkeit zu tun.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Kommentare (0)Schließen
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.