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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Erik Schlonz am 14. Februar 2009
17398 Leser · 0 Kommentare

Außenpolitik

Warum werden die Bürger nicht mehr gefragt, was sie wollen ?

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

Warum werden die Deutschen Bürger nicht GEFRAGT, was sie wollen, sondern es wird über ihre Köpfe wegentschieden ?

Warum wurden viele Nation gefragt, ob Sie den EURO als Währung wollen, die Deutschen aber nicht ?

Warum werden die Deutschen wieder nicht gefragt, ob sie die neuen EU-Verträge akzeptieren wollen ?

Mir scheint, die Politik geht nicht mehr vom Volke aus sondern, von einigen wenigen, die MEINEN (!) Sie wüßten alles besser !

Dabei haben diese Leute, die Finanzkrise auch nicht vorhergesehen.

Bitte kommen Sie mir nicht mit der lapidar Antwort: Weil die deutsche Verfassung keine Volksabstimmungen vorsieht !

Dann ÄNDERN SIE DIE VERFASSUNG, daß mehr Volksabstimmungen möglich sind !

Ist doch in anderen Nationen auch so ! z.B. in der Schweiz !

Warum soll das Volk nicht DIREKT gefragt werden, und direkt über größere Projekte abstimmen ?

Mit freundlichen Grüßen,

E. Schlonz

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 26. März 2009
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Schlonz,

vielen Dank für Ihre Fragen, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Sie beklagen in Ihrer Mail, dass die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland zu wenig Mitgestaltungsmöglichkeiten z.B. durch Volksabstimmungen haben. Nach Ihrer Meinung sollte das Grundgesetz so geändert werden, dass Volksabstimmungen möglich werden. Das zu fordern ist Ihr gutes Recht. Doch dafür müssten sich zunächst Mehrheiten in den Parlamenten finden – in diesem Fall Zwei-Drittel-Mehrheiten.

Die Bundesregierung kann jedenfalls nicht darüber entscheiden, wie welche Abstimmungen stattfinden. Das regelt allein die Verfassung und hat nichts bösem Willen oder Überheblichkeit zu tun.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung