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Abstimmungszeit beendet
Autor Rosemarie Richter am 26. Februar 2009
11307 Leser · 0 Kommentare

Arbeitsmarkt

Warum erhalte ich keine Hilfe zur Wiedereingliederung in den 1. Arbeitsmarkt

Sehr geehrte Bundeskanzlerin,

ich habe ein Problem, das ich Ihnen gern schildern möchte und Sie gleichzeitig bitten, sich dieses Problems anzunehmen und wenn möglich eine Änderung zu beschließen.

Bis 2001 war ich als Sachbearbeiterin, Bürokraft tätig. Als die Stellenangebote immer weniger wurden, wechselte ich in die Produktion. Ich habe als Produktionskraft oder Produktionshilfe in verschiedenen Bereichen, z.B. Chemie, Lebensmittel, gearbeitet. Die letzten 4 Jahre war ich als Saisonkraft tätig. Davon drei Jahre in der Dr. Quendt Backwaren GmbH in Dresden.
Die Saison umfasst ca. 5 Monate. Juli bis November. Von Dezember bis Juni bin ich zu hause, arbeitslos, wenn ich keine andere Arbeit finde. Mittlerweile bin ich dadurch ins Harz 4 gerutscht. Ich habe es nicht geschafft innerhalb von 2 Jahren mindestens 1 Jahr zu arbeiten, um einen neuen Anspruch auf ALG 1 zu erlangen. Also stelle ich nach Ende der Saison jedes Jahr einen Antrag auf Harz 4. Da mein Mann aber einen festen Arbeitsplatz hat und laut Gesetz sein Nettoeinkommen für eine dreiköpfige Familie ausreichend ist, erhalte ich stets eine Ablehnung. Das bedeutet, dass ich bis zum Beginn der neuen Saison ohne eigenes Einkommen da stehe und vollständig von meinen Mann abhängig bin.

Jetzt kommt mein eigentliches Problem.
Sobald mein Harz 4 Antrag abgelehnt wurde, entfallen für mich auch alle anderen Leistungen der Bundesagentur für Arbeit.

1) Ich erhalte keinen Vermittlungsgutschein und kann somit nicht die
Leistungen eines Privaten Arbeitsvermittlers in Anspruch nehmen
2) Ich erhalte keinen Weiterbildungsgutschein und kann somit an
keiner geförderten Weiterbildung teilnehmen
3) Das Arbeitsamt stellt mir auch keine ABM-Stelle zur Verfügung
4) Ich habe keinen Anspruch auf einen 1 € Job
5) Ich erhalte keine Stellenangebote durch die Bundesagentur für
Arbeit

Sehr hart trifft mich immer wieder die Verweigerung des Vermittlungsgutscheines. Schauen Sie doch bitte mal in die Stellenangebote der Bundesagentur für Arbeit. 90 % der Stellen werden von privaten Arbeitsvermittlern angeboten. Diese kann ich aber nicht nutzen, da das Arbeitsamt die Vermittlungsgebühr nicht übernimmt. Aber nur über einen privaten Vermittler würde es mir vielleicht gelingen, einen Arbeitsplatz zu finden, der nicht nur auf 5 Monate befristet ist.

Das ich wirklich arbeiten will erkennt man daran, dass ich mir alle Arbeitsstellen seit 2001 selbst gesucht habe.
Aber jetzt schaffe ich es aus dem Harz 4 nicht mehr ohne Hilfe heraus, doch diese wird mir als Nichtleistungsempfängerin verweigert.

Können sie bitte die Gesetze zum Hatz 4 noch einmal auf den Prüfstand nehmen.
Ich möchte wissen:
Warum wird nicht jeder Arbeitsloser gleich behandelt?
Warum stehen nicht allen Arbeitslosen die Leistungen der Bundesagentur für Arbeit zu?
Warum wird Nichtleistungsempfängern die Hilfe zur Wiedereingliederung in den 1. Arbeitsmarkt verweigert?

Über eine baldige Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Rosemarie Richter