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Abstimmungszeit beendet
Autor Christian Becker am 04. März 2009
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Wirtschaft

Ersatzversorgung mit Energie

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel,

Tarifbedingunngen bei Wechsel des Energieversorgers

Laut Energieersatzversorgung ist der zuständige Grundversorger für die Energieersatzversorgung zuständig.

Praxis im Alltag:

Wenn beim Wechsel des Grundversorgers eine zeitliche Lücke von mehreren Wochen wenn nicht sogar Monaten entsteht, hat der Verbraucher keine Möglichkeit einer Tarif oder Preiswahl, dadurch können dem Verbraucher teilweise doppelte wenn nicht dreifach höhere Kosten entstehen.

Mein Fall: Mit dem Antrag beim neuen Energieversorger bis zur Energielieferung entsteht ein Übergang von 2 Monaten. Für diese Zeit verlangt der ursprüngliche Energieversorger überhöhte Energiekosten. Eine Strafgebühr zum Wechsel?

Die Preisgestaltung sollte die Werte des alten Vertrages bis zum Wechsel zum neuen Vertrages vorschreiben.

Unsere Rechnungen als Beispiel, bitte das Augenmerk auf die letzte Zeile.

JAHR Verbrauch Summe Euro Summe Verbrauchstage Summe / Tage
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2006 55615 3207,68 Euro 3.207,68 € 358 8,96 €
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2007 47115 2808,89 Euro 2.808,89 € 378 7,43 €
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2008 53029 3134,02 Euro 3.134,02 € 384 8,16 €
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2009 15987 1480,90 Euro 1.480,90 € 31 47,77 € Versorgerwechsel

Sicher der Januar 2009 war ein kalter Monat ....
aber die geforderte Summe ?

Mit freundlichen Grüßen,

C. Becker