Sehr geehrter Herr Kutschan,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Deutschland hat im europäischen Vergleich eines der strengsten Waffengesetze. In den vergangenen Jahren brachte die Bundesregierung zahlreiche Gesetze zur Verschärfung des Waffenrechts auf den Weg. So ist der Besitz und das Führen von Waffen grundsätzlich nicht erlaubt.
An die Erlaubnis zum Besitz und zum Führen von Waffen knüpft das Waffengesetz höchste Anforderungen. Eine einmal erteilte Erlaubnis wird fortlaufend überprüft.
Zum 1. April 2008 wurde das Waffenrecht geändert: Es verbietet seitdem unter anderem das Führen von Feuerwaffenimitaten in der Öffentlichkeit. Attrappen von Schusswaffen sind oftmals so originalgetreu, dass sie sich kaum noch von echten Feuerwaffen unterscheiden lassen. Ebenfalls verboten ist das Mitführen von „gefährlichen Messern“ (Klingenlänge über 12 cm).
Eine grundlegende und richtungsweisende Novelle des Waffenrechts ist bereits im Jahr 2003 in Kraft getreten. In die Gesetzesnovelle sind die Verschärfungen aufgenommen worden, die nach dem Amoklauf in Erfurt am 26. April 2002 erarbeitet wurden.
Diese sind:
• Die Altersgrenzen für den Waffenerwerb durch Sportschützen und Jäger sind heraufgesetzt.
• Ein psychologisches Gutachten über die persönliche Eignung für Waffenbesitzer, die jünger als 25 Jahre sind.
• Großkalibrige Waffen dürfen von Sportschützen erst ab dem 21. Lebensjahr erworben werden.
• Vorderschaftrepetierflinten mit Pistolengriff (so genannte Pumpguns) sind verboten.
• Die Bestimmungen über die Aufbewahrung von Schusswaffen wurden verschärft.
Weitere Informationen finden Sie hier:
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2009/03/...
Zur Einführung einer Waffensteuer, die Sie vorschlagen, lässt sich Folgendes sagen: Beim Waffenkauf fällt Erwerbssteuer an, wie bei allen anderen Käufen auch. Eine Waffenbesitzsteuer gibt es dagegen nicht und ist auch nicht geplant. Wenn es trotz einer strengen Gesetzgebung zu Waffenmissbrauch kommt, würde sich das auch nicht durch die Einführung einer Waffenbesitzsteuer verhindern lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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