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Beantwortet
Autor Hubert Krings am 31. März 2009
11438 Leser · 0 Kommentare

Soziales

Rentenerhöhung

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin

Dass alle Regierungsparteien ein einfaches gerechtes Steuersystem fürchten wie der Teufel das Weihwasser ist hinlänglich bekannt.
Warum plündern Sie jetzt für Wahlgeschenke die Rentenkassen und treiben zehntausende Rentner wieder in die Steuerpflicht?
Warum heben Sie nicht jedes Jahr den Steuerfreibetrag in Höhe der Inflationsrate an und verzichten auf eine Rentenanpassung?

Mit freundlichen Grüßen
Hubert Krings aus Vettweiß

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 06. Mai 2009
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Krings,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Ihren Vorwurf, die Bundesregierung plündere die Rentenkassen, weisen wir entschieden zurück. Die Renten steigen zum 1. Juli in den alten Bundesländern um 2,41 Prozent und in den neuen sogar um 3,38 Prozent. Damit haben auch die Rentner an den Einkommenssteigerungen der vergangenen Jahre teil. Sie erhalten einen verdienten Lohn für Jahre harter Arbeit. Durch die gute Beschäftigungsentwicklung zwischen 2006 und 2008 hat die Rentenversicherung eine solide Rücklage von 17 Milliarden Euro bilden können.

De Bundesregierung hat mit ihrem zweiten Konjunkturpaket rückwirkend zum 1. Januar 2009 die Einkommensteuer gesenkt: Der Grundfreibetrag beträgt jetzt 7.834 Euro und wird zum 01.01.2010 noch einmal um 170 Euro auf 8.004 Euro erhöht. Der Eingangssteuersatz beträgt jetzt 14 Prozent (vorher 15 Prozent).

Außerdem hat die Bundesregierung ebenfalls rückwirkend zum 01.01.2009 den Verlauf des Steuertarifs korrigiert. Das mildert die so genannte kalte Progression, die mitunter von Lohnerhöhungen wenig übrig gelassen hat.

Die Frage, ob jemand steuerpflichtig ist, hat noch nichts damit zu tun, ob er auch tatsächlich Steuern zahlen muss. Zur Abgabe einer Steuererklärung ist grundsätzlich jeder verpflichtet, der steuerpflichtige Einnahmen in Höhe von mehr als 7.834 Euro (Grundfreibetrag) im Jahr erzielt. Eine verbindliche Auskunft, ob die Abgabe einer Steuererklärung dann tatsächlich erforderlich ist, kann nur das zuständige Finanzamt erteilen.

Entscheidend für die große Mehrheit der Rentnerinnen und Rentner, die bereits heute Rente beziehen und daneben keine wesentlichen anderen Einkünfte haben, ist: Sie müssen auf die Rente auch weiterhin keine Steuern zahlen. Wenn vereinzelt behauptet wird, zwei Millionen Rentner müssten Steuern nachzahlen, so ist das nicht nachvollziehbar. Steuerpflichtig waren die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung schon vor der Systemumstellung durch das Alterseinkünftegesetz im Jahr 2006.

Und Fakt ist: Beziehen Rentner seit 2006 oder früher eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und verfügen sie über keine anderen steuerpflichtigen Einkünfte, dann führt eine Rente von bis zu 18.900 Euro im Jahr (1.575 Euro im Monat) nicht zu einer Steuerzahllast, d.h. die Rente ist in diesen Fällen somit faktisch steuerfrei. Bei Verheirateten verdoppeln sich die Beträge.

Das deutsche Steuersystem ist nach der Leistungsfähigkeit des Einzelnen ausgerichtet: Wer wenig verdient, zahlt weniger oder gar keine Steuern, wer viel verdient, zahlt mehr Steuern. Vermögende sollen sich stärker am Gemeinwohl beteiligen als finanziell Schwächere.

Die Bundesregierung hat Maßnahmen zur Vereinfachung des Steuerrechts und der Verwaltungspraxis eingeleitet. Im Rahmen der Initiative Bürokratieabbau wird sie das Besteuerungsverfahren weiter vereinfachen. Dazu gehören auch moderne elektronische Verfahren – beispielsweise die elektronische Lohnsteuerkarte.

Weitere Infos finden Sie unter

Rentenpolitik
http://www.bundesregierung.de/nn_774/Content/DE/Artikel/2...

Konjunkturpaket II
http://www.konjunkturpaket.de/Webs/KP/DE/FuerBuerger/fuer...

Gerechte Steuerpolitik
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53988/DE/Buerger...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung