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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Erik Schlonz am 20. April 2009
11302 Leser · 0 Kommentare

Kultur, Gesellschaft und Medien

Neue Verpackungsgrößen - ein Trick, um die Kunden abzocken !

Sehr geehrte Bundeskanzlerin,

Warum läßt die Regierung seit neuestem jetzt die geänderten Verpackungsgrößen zu ?

Warum ? Ist doch mal wieder eine Sache, die VÖLLIG UNNÖTIG ist, und DEN EINZIGEN GRUND hat - VERSTECKTE PREISERHÖHUNGEN durchzuführen !

Warum hat man nicht alles so gelassen, wie es war ? 100 Gramm Schokolade und keine Zwischengrößen ?

Diese Entscheidung ist für mich wiedermal ein Beweis, wie wenig praktisch Politiker denken, und wie stark sie mit Lobbygemeinschaften zusammenarbeiten und deren Wünsche erfüllen !

Sie brauchen sich garnicht zu wundern, wenn das Volk immer weniger von den Politikern hält - wenn sie solche unverständlichen, unnötigen Verordnungen zulassen.

Kommen Sie mir bloss nicht mit der AUSREDE, das sei eine EU-Verordnung. Das ist auch ein "Trick" von unseren "lieben Politikern" - ja wir können ja nichts machen, daß ist eine EU-Verordnung.

Sie KÖNNEN WOHL WAS MACHEN, wenn Sie nur wollten !

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 27. Mai 2009
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Schlonz,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Die entsprechende EU-Richtlinie gibt die sogenannten Nennfüllmengen für Erzeugnisse in Fertigpackungen frei. Die bisherigen, aus den 70er Jahren stammenden Vorschriften enthielten noch Verpackungsgrößen für eine Vielzahl von Produkten - von Anstrichfarben über Fischstäbchen bis zur Zahnpasta.

Die Abschaffung von Pflichtgrößen für Verpackungen ist ein Beitrag zur Entbürokratisierung und besseren Rechtsetzung. Gewinner sind Verbraucher und Hersteller, denn unnötige Vorschriften werden gestrichen, der Wettbewerb wird gestärkt. Es stehen mehr Verpackungsgrößen zur Auswahl, die den vielfältigen Bedürfnissen der Kunden entgegenkommen. Der Verbraucherschutz bleibt gewährleistet.

Der § 2 der Preisangabenverordnung (PAngV) – er beruht ebenfalls auf EU-Recht – gilt uneingeschränkt fort. Danach sind unter anderem bei Waren in Fertigpackungen sowohl der Endpreis als auch der Preis je Mengeneinheit (z.B. je Kilogramm oder Liter) anzugeben. Das stellt sicher, dass Verbraucherinnen und Verbraucher die Preise weiterhin vergleichen können. Die Behörden überwachen dieses gesetzliche System der vollständigen Verbraucherinformation.

Ergänzende Informationen finden Sie Internet zu den Themen

Bessere Rechtsetzung:

http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Europa/bessere-rechtse...

Verringerung der Verwaltungslasten:

http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Europa/Bessere-Rechtse...

Bürokratieabbau in der EU:

http://www.bundesregierung.de/nn_151820/Content/DE/Statis...

Richtlinie zu Verpackungsgrößen:

http://www.bmelv.de/nn_751678/DE/02-Verbraucherschutz/Mar...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung