Sehr geehrte Frau Gassel,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ist eine staatliche Fürsorgeleistung für erwerbsfähige Hilfebedürftige. Diese Leistung orientiert sich am Bedarf des einzelnen Betroffenen oder aller in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen. Ziel ist es, diese Hilfebedürftigkeit zu beseitigen, etwa durch die Vermittlung einer Erwerbstätigkeit. Natürlich nur, wenn das beispielsweise neben der Erziehung von kleinen Kindern möglich ist. Aber selbstverständlich dürfen diese staatlichen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nur gezahlt werden, soweit die Hilfebedürftigkeit nicht anderweitig verringert oder gar beseitigt werden kann – etwa durch vorhandenes Vermögen oder Einkommen, wozu auch Unterhaltszahlungen gehören.
Auch das Kindergeld gilt als Einkommen des Kindes und wird in die Berechnung mit einbezogen. Denn für die Kinder gibt es einen eigenen Regelsatz, der sogar höher liegt als das Kindergeld. Außerdem werden die anteiligen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen. Doppelte staatliche Leistungen kann es dabei natürlich nicht geben.
Für die Bundesregierung steht Familienpolitik im Vordergrund. Gerade für bedürftige Familien hat sie viele zusätzliche Maßnahmen beschlossen. Wir haben dies wiederholt dargestellt, wie Sie in der Antwort auf die Frage von Herrn Raps in der letzten Woche nachlesen können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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