Liebe Besucherinnen und Besucher,
seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.
Ihr Moderationsteam
Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
- Beantwortet
- Zur Beantwortung weitergeleitet
- Abstimmung beendet und archiviert
Soziales
§ 613a
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
§ 613a BGB bewirkt, dass die betroffenen ArbeitnehmerInnen einen neuen Arbeitgeber erhalten, ohne dass sie gefragt werden und gelegentlich, ohne dass sie es überhaupt wissen.
Betriebsübergänge ereignen sich, wenn Betriebe/Betriebsteile auf ein anderes Unternehmen übertragen werden. Sie sind mit vielfältigen Risiken für die betroffenen ArbeitnehmerInnen verbunden. Der Arbeitgeber wechselt. Der Tarifbereich kann sich ändern. Die Anwendbarkeit von Betriebsvereinbarungen und Tarifvereinbarungen kann in Frage gestellt sein.
Wieso können langjährige Mitarbeiter durch diesen Paragraphen billig entsorgt werden? Man wird verkauft, ohne gefragt zu werden.
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