Sehr geehrter Herr Neufeld,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Deutschland hat , das ist richtig, mit dem Beitritt zur Europäischen Union und ihrer Fortentwicklung Souveränitätsrechte abgegeben. So wie alle anderen 26 Mitgliedsländer der EU auch.
Alle haben diese Rechte freiwillig abgegeben, weil sie wussten, dass das für sie selbst und für ganz Europa von Vorteil ist. Diese Vorteile sind erheblich. Dazu gehören nicht nur der lange Frieden in Europa, sondern vor allem der Wohlstand, den es ohne die EU nicht gäbe.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 30. Juni 2009 diese Politik grundsätzlich für verfassungsgemäß erklärt, weil das Grundgesetz genau dies vorsieht. Das Gericht hat aber auch festgestellt, dass es die Aufgabe des Parlaments ist, alle Übertragungen von Rechten an die EU ausdrücklich zu billigen. Weiterhin hat es festgehalten, dass Deutschland genauso wenig wie die anderen EU-Mitgliedsländer seine Souveränität verliert. Die Staaten bleiben die Herren der Verträge, denn einen europäischen Bundestaat gibt es nicht.
Auf der Internetseite der Bundesregierung (www.bundesregierung.de) können Sie die vielen Vorteile für Deutschland, die die EU uns bietet, nachlesen. Ein Austritt aus der EU wäre ein großer Schaden für unser Land und kommt daher nicht in Frage. Das Geld, das Deutschland an die EU zahlt, ist gut angelegtes Geld. Es kommt, etwas vereinfacht gesagt, in verschiedener Form an uns zurück – durch die Exportmöglichkeiten wie durch europäische Strukturfördermittel, um nur zwei Beispiele zu nennen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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