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Beantwortet
Autor Harald Moritz am 02. Juli 2009
9826 Leser · 0 Kommentare

Wirtschaft

Genpatente

Mit welchem Recht dürfen Wirtschaftskonzene Patente auf biologische Produkte haben oder diese zu manipulieren ? Wie zum Beispiel die Kartoffelsorte (ich glaube) Linda usw., oder Genmais.
Niemand kann doch das Recht haben das von Gott geschaffene Biologiesystem sein Eigen zu nennen und es zu Profit zu machen und Bauern und Verbraucher in die Abhängigkeit (siehe Drittländer wie Indien mit den Baumwollpflanzen) zu treiben.
Wenn sie liebe Kanzlerin doch "christlich" sind warum lassen sie sowas in Deutschland nicht absolut verbieten? Jeder muß doch das anbauen dürfen was er will, ohne Patentgebühren zu zahlen.
Hier ist doch offentsichtlich das bestimmte Kapitalkonzerne aus Profitgier sich die Argrawitschaft zu Eigen machen will. Wie das ausgeht kann mann sich doch denken. Die Konzene bestimmen was angebaut werden darf und was es kostet und bestimmen das nur ihre Produckte angebaut und verkauft werden dürfen. Elendsgebiete (selbst in Kanada) als Musterbeispiele gibt es doch schon genug. Außer den Patentinhabern will das doch wohl niemand?
Wo bleibt bitte das VERBOTSGESETZ ????



Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 23. Oktober 2009
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Moritz,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Das Thema Biopatente ist ein hochkomplexes Thema. Es befindet sich an der Schnittstelle von Naturwissenschaften, Gesetzgebung, Rechtsprechung und wirtschaftlichen Nutzinteressen. Von besonderer Bedeutung ist dabei folgende Frage: Wo verläuft die Grenze zwischen dem klassischen, nicht patentierbaren Züchtungsverfahren und Züchtungsverfahren mit einer technischen Besonderheit, die grundsätzlich patentierbar ist.

Die Bundesregierung hat sich mit diesem Problem befasst. Sie hat zu Kolloquien, Veranstaltungen und Runden Tischen eingeladen, um das Thema mit Experten aus Wissenschaft und Politik, mit Verbänden und Kirchen, mit Züchtern sowie Wirtschaftsvertretern und natürlich mit besorgten Bürgerinnen und Bürgern zu diskutieren.

Da die Grundlagen der Biopatentierung im europäischen Recht geregelt sind, kann es keinen deutschen Alleingang geben. Allerdings erfordern der technologische Fortschritt und die Patenterteilungspraxis aus Sicht der Bundesregierung eine Anpassung des europäischen Patentrechts an die aktuelle Entwicklung.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die land- und forstwirtschaftlichen Züchter nicht durch patentgestützte Verbietungsrechte und Lizenzgebühren behindert werden dürfen. Dennoch darf man dabei nicht übersehen, dass der Schutz biotechnologischer Erfindungen durch das Patentrecht gerade für ein Hochtechnologieland wie Deutschland von großer Bedeutung ist. Auch hier zeigt sich wieder, wie schmal der Grat zwischen dem geltenden europäischen Biopatentrecht und den berechtigten Interessen der Landwirte und Züchter ist.

In diesem Zusammenhang hat sich Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner dafür ausgesprochen, schon aus ethischen Gründen einen patentfreien Bereich für landwirtschaftliche Nutztiere zu schaffen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung