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Beantwortet
Autor Volker Henning am 06. Juli 2009
22202 Leser · 0 Kommentare

Innenpolitik

Versprechungen

Sehr geerte Frau Bundeskanzlerin!
Immer wieder versprechen uns Politiker vor eine Wahl Dinge, die wissentlich nicht einhalten. Konrad Adenauer sagte einst: "Was kümmert mich mein Geschwätz von Gestern". Ulbricht sagte einst: " Niemand hat die Absicht eine Mauer zu bauen" Sie sagen heute: "Mit mir wird es keine Steuererhöhung geben". Bitte sagen Sie mir mit welchem Zauberstäbchen Sie die Staatsschulden wegbekommen Wollen, ohne Ihr Versprechen zu brechen, Rücktritt und ein Anderer, der das nicht gesagt hat in das Bundeskanzleramt?
Mit vorzüglicher Hochachtung, Volker Henning

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 13. August 2009
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Henning,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise führt dazu, dass sich auch Deutschland in einer Rezession befindet.

Wenn Wirtschaft und Konjunktur schwächeln, sinken automatisch die Steuereinnahmen des Staates und es erhöhen sich seine Ausgaben für den Arbeitsmarkt.

Der Staat hat dann zwei Optionen: Entweder kann er die Mehrausgaben durch Sparmaßnahmen an anderer Stelle bzw. durch Steuererhöhungen ausgleichen. Diese Option scheidet aus, weil damit die wirtschaftliche Lage noch weiter verschärft würde.

Alternativ kann der Staat die konjunkturbedingten Mehrbelastungen hinnehmen und sie durch neue Kredite gegenfinanzieren.

Die Bundesregierung hat sich für Letzteres entschieden.

Die Bundesregierung hat zudem kräftige Impulse gegeben, um die Auswirkungen der Wirtschaftskrise zu vermindern und hat bereits zwei Konjunkturpakete beschlossen, die eine höhere Neuverschuldung ebenfalls unumgänglich machen.

>> Weitere Informationen zu den Konjunkturpaketen: http://www.konjunkturpaket.de/Webs/KP/DE/Homepage/home.html

Das heißt, der Staat muss jetzt kurzfristig mehr Schulden machen. Langfristig sind mehr Schulden aber ein Problem, weil dadurch die Zinsbelastung immer weiter steigt, was die Handlungsfähigkeit des Staates einengt.

Um die Staatsverschuldung in wirtschaftlich guten Zeiten so schnell wie möglich abbauen zu können, hat die Bundesregierung eine Schuldenbremse im Grundgesetz verankert.

Die Schuldenbremse stellt sicher, dass nach der Bewältigung der Finanz- und Wirtschaftskrise auch die öffentlichen Haushalte wieder auf eine gesunde Grundlage gestellt werden.

Der Bund muss ab 2011 sein Defizit bis 2016 in gleichmäßigen Schritten zurückführen. Die Länder dürfen ab 2020 keine neuen Schulden machen.

Das Ziel der Haushaltskonsolidierung ist daher für die nächste Legislaturperiode von höchster Priorität.

>> Weitere Informationen zur Schuldenbremse:
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/ArtikelN...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung