Sehr geehrter Herr Moritz,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die gesetzliche Rentenversicherung ist nach wie vor das größte soziale Sicherungssystem in Deutschland. Ihre Finanzierung fußt auf drei Grundlagen: Beiträgen der Versicherten und der Arbeitgeber sowie den Bundeszuschuss. Dieses System hat sich bewährt.
Im Übrigen sichert die gesetzliche Rentenversicherung mehr als nur das Alter ab. Als gesamtgesellschaftliche Aufgabe umfasst sie auch Rehabilitationsleistungen, Hinterbliebenenschutz und berücksichtigt zudem Kindererziehungszeiten.
Ein wesentliches Merkmal dieses Finanzierungssystems sind das so genannte Umlageverfahren und der – von Ihnen angesprochene – Generationenvertrag. Umlageverfahren bedeutet praktisch: was heute als Beitrag von den Versicherten und den Arbeitgebern eingezahlt wird, wird sogleich als Rente an die Rentnerinnen und Rentner ausgezahlt, quasi „umgelegt“. Die Beiträge werden also nicht für den Einzelnen als Rücklage „gesammelt“, sondern sofort wieder für Renten ausgezahlt.
Der Generationenvertrag ist ein unausgesprochener und nicht schriftlicher festgelegter Vertrag zwischen heutigen Beitragszahlern und Rentenempfängern. Die heutige Generation verpflichtet sich darin „vertraglich“, durch ihre Beiträge die Rente der vorausgehenden Generation zu sichern, die während ihres aktiven Arbeitslebens zuvor selbst Beiträge zahlte.
Aus Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung geht hervor, dass auch zukünftige Rentnerinnen und Rentner mehr Geld erhalten als sie an Rentenbeiträgen eingezahlt haben. So können Durchschnittsverdiener im Ruhestand eine positive, über den Inflationsausgleich hinausgehende Rendite von 2,9 bis 3,4 Prozent erwarten.
Es ist gesetzlich festgelegt, dass der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bis zum Jahr 2020 20 Prozent und bis zum Jahr 2030 22 Prozent nicht überschreiten soll. Denn: Ein unbegrenzt steigender Beitragssatz hemmt wirtschaftliches Wachstum und führt zu weniger Beschäftigung. Arbeit würde so teurer werden, die Lohnnebenkosten stiegen deutlich. Und damit letztlich auch die Arbeitslosigkeit. Ohne die Rentenreformen der letzten Jahre müssten die Beschäftigten im Jahr 2030 einen erheblich über 22 Prozent liegenden Beitrag zahlen.
Sollte sich eine Überschreitung des Beitragssatzes abzeichnen, so sind heutige und künftige Bundesregierungen gesetzlich dazu verpflichtet, dem Gesetzgeber, also Bundestag und Bundesrat, Vorschläge zur Verhinderung einer solchen Entwicklung vorzulegen.
Beitragsbemessungsgrenzen, deren Abschaffung Sie fordern, stellen sicher, dass die Versicherten nicht über Gebühr finanziell belastet werden. Auch dies stellt ein Stück Generationengerechtigkeit dar. Darüber hinaus werden dadurch die Lohnzusatzkosten begrenzt gehalten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Kommentare (0)Schließen
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.