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Beantwortet
Autor Harald Moritz am 06. Juli 2009
19267 Leser · 0 Kommentare

Soziales

Renten-Beitrags-Lüge

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

Der Rentenbeitrag liegt zur Zeit bei ca 20%, für mich zu wenig weil die Rechnung nicht stimmt und das Rentensystem ein Schneeballsystem (in Deutschland verboten ) ist.

Es kann nur existieren wenn es auf eine Überbevölkerung hin läuft. Das heist : jedes Ehepaar bekommt mindestens 3-4 Kinder usw. Oder mann muß die Beitragsbemessungsgrenze ab und jeder muß mit seinen Einkommen bei einer festglegten Höchstrente einzahlen.

Einfacher "grober" Rechnugsbeweiss :
Wenn sich eine Person die angenommen 80 Jahre alt wird für sich selber sorgen müßte würde es Bedeuteten das diese Person für seine Kindheit ca 20 Jahre und für seine Rente ebenfalls ca 20 Jahre dann von seinem 40 Jährigen Berufsleben monatlich keine 20 sondern 50% Geld sparen müßte.
Oder er muß viele Kinder zeugen, die Kinder wieder viele Kinder usw. die dann im Schneeballsystem die Zeche zahlen. Bei 4 Kinder käme ich dann auf 12,5% Beitrag.

In Zeiten der Weltüberbefölkerung muß aber zurückgerudert werden! Hier kann mann doch froh sein wenn maximal 0,5 Kinder je Ehepaar weltweit und in Deutschland gezeugt werden.

Der Generationsvertag von Bismark wurde in Zeiten geschlossen wo Famielien 5 und mehr Kinder hatten. Spätestens in den 60ziger Jahren hätte das System schon umgebaut werden müßen.

FRAGE: warum wollen sie nicht ALLE einzahlen lassen und die Beitragsbemessungsgrenze abschaffen,was auch dem Gesudheitswesen und den Arbeitslosenbeiträgen zugute kommen würde?
FRAGE: In ein paar Jahren müssen sie es sowie tun, haben sie hier nur Angst vor Wählerstimmen?
Die Besserverdiener werden nicht daran sterben, das System wäre irgendwie saniert ! Keiner könnte sich mehr auf so einfache weise aus der Sozialen Verantwortung stehlen.

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 13. August 2009
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Moritz,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Die gesetzliche Rentenversicherung ist nach wie vor das größte soziale Sicherungssystem in Deutschland. Ihre Finanzierung fußt auf drei Grundlagen: Beiträgen der Versicherten und der Arbeitgeber sowie den Bundeszuschuss. Dieses System hat sich bewährt.

Im Übrigen sichert die gesetzliche Rentenversicherung mehr als nur das Alter ab. Als gesamtgesellschaftliche Aufgabe umfasst sie auch Rehabilitationsleistungen, Hinterbliebenenschutz und berücksichtigt zudem Kindererziehungszeiten.

Ein wesentliches Merkmal dieses Finanzierungssystems sind das so genannte Umlageverfahren und der – von Ihnen angesprochene – Generationenvertrag. Umlageverfahren bedeutet praktisch: was heute als Beitrag von den Versicherten und den Arbeitgebern eingezahlt wird, wird sogleich als Rente an die Rentnerinnen und Rentner ausgezahlt, quasi „umgelegt“. Die Beiträge werden also nicht für den Einzelnen als Rücklage „gesammelt“, sondern sofort wieder für Renten ausgezahlt.

Der Generationenvertrag ist ein unausgesprochener und nicht schriftlicher festgelegter Vertrag zwischen heutigen Beitragszahlern und Rentenempfängern. Die heutige Generation verpflichtet sich darin „vertraglich“, durch ihre Beiträge die Rente der vorausgehenden Generation zu sichern, die während ihres aktiven Arbeitslebens zuvor selbst Beiträge zahlte.

Aus Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung geht hervor, dass auch zukünftige Rentnerinnen und Rentner mehr Geld erhalten als sie an Rentenbeiträgen eingezahlt haben. So können Durchschnittsverdiener im Ruhestand eine positive, über den Inflationsausgleich hinausgehende Rendite von 2,9 bis 3,4 Prozent erwarten.

Es ist gesetzlich festgelegt, dass der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bis zum Jahr 2020 20 Prozent und bis zum Jahr 2030 22 Prozent nicht überschreiten soll. Denn: Ein unbegrenzt steigender Beitragssatz hemmt wirtschaftliches Wachstum und führt zu weniger Beschäftigung. Arbeit würde so teurer werden, die Lohnnebenkosten stiegen deutlich. Und damit letztlich auch die Arbeitslosigkeit. Ohne die Rentenreformen der letzten Jahre müssten die Beschäftigten im Jahr 2030 einen erheblich über 22 Prozent liegenden Beitrag zahlen.

Sollte sich eine Überschreitung des Beitragssatzes abzeichnen, so sind heutige und künftige Bundesregierungen gesetzlich dazu verpflichtet, dem Gesetzgeber, also Bundestag und Bundesrat, Vorschläge zur Verhinderung einer solchen Entwicklung vorzulegen.

Beitragsbemessungsgrenzen, deren Abschaffung Sie fordern, stellen sicher, dass die Versicherten nicht über Gebühr finanziell belastet werden. Auch dies stellt ein Stück Generationengerechtigkeit dar. Darüber hinaus werden dadurch die Lohnzusatzkosten begrenzt gehalten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung