Sehr geehrter Herr Cloos,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Unter Abwägung aller möglichen Alternativen stellte der Verkauf der IKB-Anteile vor knapp einem Jahr die bestmögliche Lösung dar. Eine Insolvenz der IKB hätte zu einem weit reichenden Vertrauensverlust und zu einem großen Schaden für den Finanzplatz Deutschland geführt – mit negativen Folgen für Wachstum und Beschäftigung. Der in anderen Staaten (Großbritannien/Northern Rock) beschrittene Weg der Verstaatlichung einer Bank wäre mit einer weit höheren Belastung der öffentlichen Haushalte verbunden gewesen.
Mit dem Verkauf der IKB an den finanzstarken Investor Lone Star ist es gelungen, die IKB als wichtigen Mittelstandsfinanzierer in Deutschland zu erhalten.
Seit dem Verkauf vor einem knappen Jahr befindet sich die IKB vollständig in privatem Eigentum. Seitdem haben sich die Marktbedingungen für Banken aufgrund der Finanzkrise noch weiter verschlechtert.
Die Bundesregierung hat deshalb bereits im Oktober letzten Jahres ein erstes Maßnahmenpaket geschnürt, um den Banken unter die Arme zu greifen. Der damit eigens eingerichtete Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) gewährt unter anderem Bürgschaften – sichert also Kredite ab und garantiert mit dem „guten Namen“ des Staates.
Die IKB hat solche Garantien bei der SoFFin beantragt und auch erhalten, um weiterhin für eine Kreditvergabe sorgen zu können. Es gibt keinen Grund, warum die IKB als Privatbank bei den derzeit verschlechterten Marktbedingungen solche Garantien nicht beantragen sollte.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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