Sehr geehrte Frau Halmich,
vielen Dank für Ihre E-Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Jagd in Deutschland umfasst den Schutz und die nachhaltige Nutzung bestimmter wildlebender Tierarten. Es gilt das Jagdrecht des Bundes und der Länder.
Die Jagd ist insoweit auch ein Baustein der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt, die das Bundeskabinett am 7. November 2007 beschlossen hat.
Zentrale Vorschriften des Jagdrechts enthalten Regelungen zum Arten- und Tierschutz. So besteht die Verpflichtung zum Erhalt eines artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie zur Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen. Ferner dürfen z.B. die für die Aufzucht von Jungtieren notwendigen Elterntiere in den Setz- und Brutzeiten bis zum Selbständigwerden der Jungtiere nicht bejagt werden.
Szenen, wie sie in dem youtube-Video dargestellt sind (Abschuss von Elterntieren in der Brut- und Aufzuchtzeit) sind in Deutschland unter Strafe gestellt.
Die Verwendung von Bleimunition (Bleischrot) ist bei der Jagd an Gewässern bereits heute in Deutschland weitgehend verboten.
Im Bereich der Kugelmunition laufen verschiedene Untersuchungen, um Ersatzmaterialien zu Blei zu finden. Die Bundesregierung steht Alternativmaterialien offen gegenüber. Sie müssen aber auch auf ihre Unschädlichkeit geprüft werden und insbesondere Anforderungen des Tierschutzes und des Verbraucherschutzes gerecht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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