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Abstimmungszeit beendet
Autor Günter Klug am 24. Juli 2009
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Kultur, Gesellschaft und Medien

Nebentätigkeiten der Bundestagsmitglieder

Sehr geehrte Frau Bundeskanzler;
hier meine Frage!

Die Arbeitnehmer, sowie die Mitglieder des Bundestages unterliegen bestimmter Spielregeln.
Jeder Arbeitnehmer der einen Beruf ausübt kann darüber hinaus eine Nebentätigkeit ausüben wenn es der Arbeitgeber genehmigt, wie ist es bei den Bundestagsmitgliedern.
Wer genehmigt die Nebentätigkeiten der Bundestagsmitglieder,man hört und liest in der Presse, das einige Bundestagsmitglieder bis zu 20 solcher Nebentätigkeiten haben sollen? Kann ein Mensch diese Aufgaben dann überhaupt noch ernsthaft wahrnehmen?
Wenn ich mir den Bundeshaushalt anschaue möchte ich das bezweifeln!
Es gibt ein Gesetzt, vom Bundestag verabschiedet, nach
dem Bundestagsmitglieder keinen Nebentätigkeiten nachgehen dürfen und wenn,dann nur in Ausnahmefällen und genehmigt.
Wer überwacht das?
Wenn den Nebentätigkeiten ungenehmigt nachgegangen wird, die Einkünfte hierheraus nicht beziffert werden, welche dienstlrechtlichen Auswirkungen hat das für die Bundestagsmitglieder?
Warum wird gegen das bestehende Gesetz selbst von Bundestagsmitgliedern massiv verstossen?

Mit freundl. Gruß
Günter Klug
DD
DEMOKRATIE-DD-DEUTSCHLAND