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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.
Ihr Moderationsteam
Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
- Beantwortet
- Zur Beantwortung weitergeleitet
- Abstimmung beendet und archiviert
Soziales
49jähriges Arbeitsleben
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
ich habe eine Frage zum Rentenalter meines Ehegatten.
Er ist Jahrgang 1949 und hat mit 63 Jahren ein Arbeitsleben
von 49 Jahren hinter sich. Trotzdem bekommt er einen Rentenabzug
von 7,2%.
Im Alter von 65 und 45 Rentenbeitragsjahren könnte er ohne Abschläge in Rente, dann hat er 51 Jahre gearbeitet.
Finden Sie dieses Gesetz sozial gerecht?
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Grätz
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