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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor L. Fernández Vidaud am 24. August 2009
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Innenpolitik

die Möglichkeit, daß die kommende Bundestagswahl für ungültig erklärt wird

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

was wird passieren, wenn die kommende Bundestagswahl am 27.09.09 entweder vor oder nach der Wahl für ungültig erklärt wird? Bleiben Sie solange Kanzlerin, bis die Wahl wiederholt wird?

Schon einige Sachverständige sehen, daß die Gültigkeit der Wahl bereits vor der Wahl gefährdet ist.

Mit freundlichen Grüßen

Luis Fernández Vidaud