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Status der Beiträge
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Innenpolitik
Betreuungsgesetz - Vormundschaftsgesetz
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
mit dem seit 1992 geltenden Betreuungsgesetz wurde die „Vormundschaft“ in das freundlichere Wort „Betreuung“ umbenannt. In der Broschüre des Bundesministerium der Justiz zum aktuellen Betreuungsgesetz heißt es: „Jeder kann in gesunden Tagen vorausschauend für den Fall der eventuell später eintretenden Betreuungsbedürftigkeit einer Person seines Vertrauens die Wahrnehmung einzelner oder aller Vermögensangelegenheiten übertragen.“ Wäre hier nicht angebracht: Jeder MUSS, will er oder sie nicht bei Eintritt eines scheinbaren oder tatsächlichen Betreuungsfalles die Entscheidung darüber einem Vormundschaftsgericht überlassen?
Was viele nicht wissen, selbst Ehepartner und Angehörige haben nach dem Gesetz gar nicht das Recht, die Betreuung einfach zu übernehmen. So kann es vorkommen, dass Konten gesperrt werden und der gesunde Ehepartner zum entmündigten Bittsteller gegenüber einem per Gericht bestimmten Fremdbetreuer wird. Diesen mit zu finanzieren wird derjenige obendrein auch noch gezwungen. Das ein Betreuer seine Kunden jemals persönlich zu Gesicht bekommt ist noch nicht einmal sicher, obwohl das Gesetz eine persönliche Betreuung vorsieht. Rechtlich kann ein Betreuer nicht dazu gezwungen werden. Sagen Juristen. Und können das auch begründen.
Nun kann man ja erklären, das lässt sich doch rechtzeitig mit einer Vorsorgevollmacht regeln, die bei der Bundesnotarkammer in Berlin registriert wird und im Falle eines Gerichtsverfahrens vom jeweiligen Richter leicht und schnell abgerufen werden kann. Aber! Ich möchte Sie fragen, weshalb soll es nicht möglich sein, gesunden Menschenverstand walten zu lassen und die gesetzliche Betreuung von außerhalb wieder zum Ausnahmefall zu machen, der auf Wunsch bestimmt werden kann? Weshalb werden in dieser Republik, bei fehlender Vorsorgevollmacht, ausnahmslos ALLE vom Staat bevormundet und unter Generalverdacht gestellt und immer häufiger kommerzielle Betreuer bevorzugt? Wem dienen unsere Volksvertreter, dem Volk oder einer wachsenden Betreuungs- und Rechtsberatungsindustrie?
Mit freundlichem Gruß
V. Mühling
Quellen:
http://www.bmj.bund.de/media/archive/532.pdf#search="...;
http://www1.ndr.de/mediathek/index.html?media=audio13454
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am 09. Juli 2014
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am 09. Juli 2014
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am 10. Juli 2014
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am 12. Juli 2014
4.
am 29. September 2014
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