Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Hedwig Friedrich am 04. September 2009
36112 Leser · 0 Kommentare

Gesundheit

Skandaloes

Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,

in einem Fernsehbericht auf dem Sender Arte am 1.9.2009 um 21.00 Uhr unter dem Titel: der Patient als Beute wurde recherchiert, dass die Pharmakonzerne Roche und Novartis, die miteinander verbunden sind, ein Krebsmittel herstellen, was auch gegen
Makulardegeneration èrfolgreich eingesetzt wird. Das von Roche hergestellte Produkt wird in Flaschen vertrieben und von den Apothekern in Spritzen abgefuellt. Das gleiche Mittel wird von Novartis in Spritzen vertrieben. Da die Apotheker dieses Mittel sehr viel preiswerter verkauft haben, klagte Novartis und verlor den Prozess.

Und nun kommt der Skandal.

Laut Fernsehbericht kommt eine Gesetzesaenderung dahingehend, dass Apotheken keine Spritzen mehr abfuellen duerfen.

Das heisst, die Regierung ermoeglicht dem Pharmakonzern Novartis, ihre Spritzen zu einem erheblich hoeheren Preis an die Augenaerzte zu verkaufen, obwohl ein Gericht hier ganz anders entschieden hat.

Ich frage Sie allen Ernstes, ist die Regierung Handlanger der Industrie? Wie koennen Sie durch solche Entscheidungen die Kosten voellig unnoetig in die Hoehe treiben?

Ich will hier keine Politikerschelte betreiben, aber mit solchen Machenschaften entsteht der Eindruck, die Wirtschaft regiert uns und Politiker sind Marionetten.

Ich bin gespannt auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Gruessen

Hedwig Friedrich

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 08. Oktober 2009
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Friedrich,

vielen Dank für Ihre E-Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Die Darstellung in dem Fernsehbericht trifft - in der von Ihnen beschriebenen Form - nicht zu. Apotheken dürfen unter Beachtung der Vorgaben der Apothekenbetriebsordnung Arzneimittel selber herstellen (so genannte Rezepturherstellung). Hieran hat sich durch das Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 1990) nichts geändert.

Weitere Informationen zum Gesetz finden Sie hier:

http://kks-netzwerk.de/media//dokumente/Gesetz_zur_aender...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung