Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Dieter Scherer am 07. September 2009
38737 Leser · 0 Kommentare

Familienpolitik

Einbürgerung

Sehr geehrte Frau Dr.A.Merkel,liebe Frau Bundeskanzlerin.

Ich hoffe,nun von Ihnen Antwort zu bekommen,nachdem alle zuständigen Stellen nicht geantwortet haben.
Wäre sehr sehr nett,wenn ich eine Mail bekommen könnte,da ich nicht immer die Antwort sonst lesen könnte.Danke.
Nun zu meiner Frage:
Nach meiner Heirat mit einer russischen Staatsbürgerin(2000) ist die Aufenthaltserlaubniss für sie abgelehnt worden.Man erlaubte mir keinen Einspruch und auch kein Recht auf Auskunft über den Grund der Ablehnung.
Ich zog deshalb nach Russland und lebte und arbeitete dort bis 2006.Den minderjährigen Sohn habe ich adoptiert.Er trägt meinen Familiennamen.Er ist dch.StAnghG§§6 deutscher geworden.

Nun haben wir,meine Frau und ich gleich 2006 die nötigen Anträge gestellt(BundVerwA-Kön)um unseren Sohn nach Deutschland zu holen.Jetzt sind schon 3 Jahre vergangen und es ist immer noch nichts passiert,die Behörden geben nur nichtssagende Auskünfte.Inzw.ist unser Sohn Vater gewordenAugust 2009).Eine Tochter.

Meine Fragen:
1.Warum dauert das soooo lange mit der Genehmigung?

2.Ist es richtig,das die russische Ehefrau dann,(wenn unser Sohn in Deutschland ist)wegen dem Säugling,das ja dann auch Deutsche ist,
keine Deutschkenntnisse nachweisen muß,bei der Familienzusammenführung?(bei ihrem dann deutschen Ehemann und deutschem Kind)

Bitte um dringende Beantwortung.
Wenn möglich per eMail.Eine nötige Weiterleitung meiner Fragen an andere zuständige Dienststellen wäre natürlich auch in meinem Sinne.
Ganz herzlichen Dank im voraus,
mit hochachtungsvollen Grüßen
Ihre Sie verehrende familie Olga und Dieter Scherer aus Berlin.