Sehr geehrter Herr Vollmar,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Wir bitten um Verständnis, dass wir zu Ihrer persönlichen Situation und Ihrem Antrag auf Zahlung einer Erwerbsminderungsrente nicht Stellung nehmen können. Ob eine teilweise oder volle Erwerbsminderung vorliegt, müssen die zuständigen Institutionen prüfen und entscheiden. Sie wägen in jedem Einzelfall ab: Kann jemand noch arbeiten, und wenn ja, wie viel, welche Tätigkeit kommt in Frage? Für jeden Betroffenen ist die Gewissheit, nur noch vermindert oder gar nicht mehr erwerbsfähig zu sein und seinen bisherigen Arbeitsplatz zu verlieren, ein harter Einschnitt in der persönlichen Lebensplanung. Denn die Teilnahme am Arbeitsleben bedeutet für die meisten Menschen Lebensunterhalt und Anerkennung zugleich.
Deshalb ist es wichtig, zunächst durch Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation zu versuchen, Menschen zu helfen, wieder am Arbeitsleben teilhaben zu können. Auf diese Leistungen gibt es einen Anspruch. Die Erwerbsminderungsrente ist dann erst der nächste Schritt. Eine Zahlung richtet sich dabei nach der verbliebenen Leistungsfähigkeit. Ein Arzt der Rentenversicherungsträger stellt fest, wie viele Stunden jemand mit seiner Krankheit oder Behinderung noch arbeiten kann. Sind es weniger als drei Stunden täglich, gibt es eine volle Erwerbsminderungsrente. Wer mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden arbeiten kann, bekommt eine halbe Rente. Wer mehr als sechs Stunden täglich tätig sein kann, ist nicht erwerbsgemindert und hat deshalb keinen Rentenanspruch.
Zum Thema Erwerbsminderung hat die Deutsche Rentenversicherung einen Frage- und Antwortkatalog auf ihrer Internetseite zusammengestellt: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_7112/sid_A83...
Wir wünschen Ihnen gute Besserung und Erfolg bei den medizinischen oder berufsfördernden Reha-Maßnahmen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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