Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Lutz Meißner am 23. September 2009
35399 Leser · 0 Kommentare

Innenpolitik

Regierungsbildung auch ohne bürgerlichen Mehrheitsbeschluss?

Sehr geehrte Frau Merkel,

das Bundesverfassungsgericht hat bereits letztes Jahr festgestellt, dass das deutsche Wahlrecht verfassungswidrig ist. Trotzdem sollen am kommenden Sonntag die Bürger der BRD nach diesem Wahlrecht wählen gehen.
Frau Merkel, Sie haben angekündigt, dass sie politisch von den Überhangsmandaten zur Bildung einer schwarz-gelben Koalition Gebrauch machen werden. Das wäre ein Verstoß gegen das Grundgesetz. Die Regierung würde in diesem Falle nicht mehr den Willen des Volkes repräsentieren, sondern sich über den Volkswillen hinwegsetzen und aufgrund eigener Interessen eine Regierungskoalition bilden. Wie kann das im deutschen Rechtsstaat möglich sein? Werden Sie auch auch gegen den bürgerlichen Mehrheitsbeschluss Ihr Vorhaben einer schwarz-gelben Koalition durchsetzen?

Mit freundlichen Grüßen
Lutz Meißner