Sehr geehrter Herr G., vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Zeitdruck, der auch als Stress empfunden wird, scheint heutzutage in der Tat immer mehr zuzunehmen. Nicht zuletzt befördern die weitverbreiteten neuen elektronischen Kommunikationsmittel ein solches Gefühl. Der richtige Umgang mit ihnen will allerdings gelernt sein.
Das bedarf jedoch keiner neuen verfassungsrechtlichen Regelung. Indirekt ist der Schutz vor zeitlichem Druck im Grundgesetz nämlich bereits enthalten.
Artikel 2 des Grundgesetzes bestimmt unter anderem: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“
Konkret heißt dies am Beispiel der Arbeitswelt: Hier ist Zeitdruck einer der Stressfaktoren, der zu vermeidbaren gesundheitlichen Beschwerden der betroffenen Beschäftigten führen kann. Das ist zum einen für die Beschäftigten selbst schlimm, zum anderen kostet es Unternehmen und Staat Milliardensummen. Deswegen gibt es verschiedene arbeitsrechtliche Regelungen bzw. Regelungen zum Arbeitsschutz, die hiergegen wirken sollen. Sie geben vor, wie Beschäftigte nicht zuletzt auch zeitlich einzusetzen beziehungsweise in Anspruch zu nehmen sind.
Als Handlungshilfe gegen Stress am Arbeitsplatz hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin im Übrigen eine Broschüre herausgegeben (http://www.baua.de/nn_28098/de/Publikationen/Broschueren/...)
Darin ist auch der Ansatz zur individuellen Stressbewältigung enthalten, der ebenso für die privat verbrachte Zeit anwendbar ist. Sich Ziele zu setzen und seine Zeit danach auszurichten, sind dabei erste Schritte hin zu mehr Zeit.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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