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Abstimmungszeit beendet
Autor Hans-Dieter Wege am 14. Oktober 2009
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Gesundheit

Von Pilzen, Bakterien, Schimmel und Sporen

Geehrte Frau Bundeskanzlerin!

Früher wurden die Überbleibsel aus Küchen, Geschäften und Bäckereien oftmals von den Schweinezüchtern abgeholt, als Viehfutter. Laut EU-Verordnung Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene und Speiseabfall müssen diese Überbleibsel alle vor der Verfütterung abgekocht werden. Nicht abgekocht sind sie ein Nährboden für Tierseuchen. Welche Vorschriften gibt es diesbezüglich wohl für die Tafeln, wenn sie ihre „Lebensmittel“ an Transferempfänger aushändigen, zum Teil sogar gegen eine wenn auch geringe Gebühr? „Für Tiere liegt die Zuständigkeit bei der EU, doch für den Verzehr abgelaufener Ware ist der Verbraucher selbst verantwortlich“, so die „Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit“: „Wenn in Farbe, Aussehen und Geruch keine Auffälligkeiten zu bemerken sind und die Dauer der Überschreitung des Mindesthaltbarkeitsdatums zur gesamten Haltbarkeitsdauer gering ist, ist eine Überschreitung des Mindesthaltbarkeitsdatums möglich. Dies liegt jedoch nicht in der Verantwortung der Hersteller oder Vertreiber, sondern ausschließlich in der Verantwortung der Konsumenten.“

Aber wann ist das, was man isst, Speise-Abfall? Wenn es das Tier nicht bekommt, freut sich der Transferempfänger? Eine Entsorgung als Tierfutter ist seuchenhygienisch bedenklich. Speiseabfälle dürfen nur in verarbeiteter Form verfüttert und nur an Betriebe abgegeben werden, die dafür zugelassen sind. Für die Zukunft ist ein generelles, EU-weites Verfütterungsverbot vorgesehen. Es gilt, sich darüber klar zu werden, welche Abfälle in welchen Mengen anfallen und welche unter Umständen vermieden werden können. Ein etwas größerer Aufwand „rechnet“ sich womöglich, wenn bei der Entsorgung eingespart werden kann. Hierzu sind zusätzlich immer die genauen Regelungen der zuständigen Gemeinde zu beachten.

Neben Kontrollen und vorbeugenden Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Hygiene bei der Produktion und im Umgang mit Lebensmitteln gehört auch deren Rückverfolgbarkeit. Sie soll sicherstellen, dass der Verbraucher beim Erkennen einer Gefährdung zum Beispiel durch Rückrufaktionen möglichst umfassend geschützt wird. Von den „Tafeln“ dürfte der Schutz der Transferempfänger in Deutschland kaum sichergestellt werden können. Man muss sich diesbezüglich die Frage stellen, ob für sie die Lebensmittelsicherheit außer Kraft gesetzt wird und ob dies mit der deutschen und europäischen Gesetzgebung insgesamt vereinbar ist! Solange die Lebensmittelsicherheit für Hartz-IV-Empfänger und andere finanziell benachteiligte Menschen anscheinend nicht gelten muss, wird es weiterhin heißen: „Was das Schwein nicht essen darf, das frisst der Mensch, oder tafeln wie in Deutschland!“

Ich möchte Sie bitten, mir die im Text enthaltenen Fragen alle gründlich zu beantworten und speziell die Frage ob die Verbrauchersicherheit der Menschen, die sich teilweise als Folge einer asozialen Politik über die Tafeln in Deutschland versorgen müssen zu hundert Prozent gewährleistet ist?

Gruß

Hans-Dieter Wege, Gegner asozialer Politik