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Beantwortet
Autor Eugenie Stolz am 21. Oktober 2009
35656 Leser · 0 Kommentare

Arbeitsmarkt

Zeitarbeitsfirmen

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

ich würde Ihnen gerne eine Frage stellen.
Warum schaffen Sie nicht die Zeitarbeitfirmen ab und geben den Menschen endlich wieder die Chance etwas aus Ihrem Leben machen zu können?
Momentan gehen kaum Deutsche mehr "arbeiten",sondern werden regelrecht versklavt für einen Hungerslohn.
Früher ging man zum Amt und die vermittelten einem eine Arbeit,kein Dritter der sich das Geld einheimst für das man von morgens bis abends arbeiten geht.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Eugenie Stolz

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 27. November 2009
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Stolz,

vielen Dank für Ihr Schreiben, das wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

In den Anfängen der Zeitarbeitsfirmen hat es, durchaus berechtigt, einen kritischen Blick auf diese Unternehmen gegeben. Vieles war ungeregelt. Zeitarbeiter wurden zunächst nur für einfachere Tätigkeiten gesucht. Entsprechend war das Lohnniveau niedrig.

Das hat sich grundlegend geändert. Die Zeitarbeit oder Arbeitnehmerüberlassung, wie sie offiziell heißt, hat sich längst in vielen Tätigkeitsfeldern des Wirtschaftlebens etabliert. So sind heute über 600.000 Menschen verschiedener Ausbildungsgrade bei Zeitarbeitsfirmen beschäftigt. Insgesamt betrachtet, sind das allerdings nur 1,4 Prozent aller Beschäftigten.

War Zeitarbeit ursprünglich etwas für Ungelernte, so ist sie längst auch für qualifiziertes Personal eine alternative Form der Beschäftigung. Akademiker beispielsweise nutzen die Zeitarbeit, um in kurzer Zeit möglichst vielseitige Berufserfahrungen zu sammeln und dann bei einem „Wunschunternehmen“ eine Festanstellung zu bekommen.

Ob ungelernt oder ausgebildet: Zeitarbeiter waren zumeist zuvor arbeitslos. Die Zeitarbeit hat ihnen insofern eine Brücke ins Arbeitsleben gebaut. Das Interessante an Zeitarbeit ist, dass sie, verglichen mit der Arbeit in „normalen“ Beschäftigungsverhältnissen, einmal bei diesem und dann wiederum bei jenem Unternehmen erbracht wird. Viele Zeitarbeiter betrachten diesen Wechsel als reizvoll.

Wichtig ist: Die Arbeitnehmerüberlassung ist mittlerweile gesetzlich geregelt. Damit haben Beschäftigte bei einem Zeitarbeitsunternehmen die gleichen Rechte wie andere Beschäftigte auch. Sie genießen zum Beispiel Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder auch Urlaubsanspruch. Auch die Entlohnung ist geregelt. Sie ist den Beschäftigten im sogenannten Entleihbetrieb inzwischen gleichgestellt. Nur ein Tarifvertrag kann eine Ausnahme von diesem Gleichstellungsgrundsatz begründen. Aber auch in Tarifverträgen haben Gewerkschaften mit Unternehmensverbänden Vereinbarungen getroffen, die Lohnuntergrenzen festlegen.

Wir teilen Ihre Einschätzung insofern nicht, insbesondere wenn es um die längerfristige Perspektive geht. Zeitarbeitseinsätze münden nicht selten in unbefristete Stellen. Durchschnittlich jeder dritte Zeitarbeiter erhält einen festen Arbeitsvertrag bei einer Firma, die ihn zuvor ausgeliehen hatte. Und in der Phase der wirtschaftlichen Erholung sind die ersten Nutznießer die Zeitarbeiter. Denn sie werden als erste wieder stärker nachgefragt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung