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Abstimmungszeit beendet
Autor Martin G. Schultz am 26. Oktober 2009
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Soziales

UN-Kinderrechtskonvention von 1989

Sehr geehrte Bundeskanzlerin,

als meine Ehe im Jahre 1993 rechtskräftig geschieden wurde, wovon meine minderjährigen Kinder betroffen waren, galt noch der Grundsatz, dass der allein erziehungsberechtigte Elternteil das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen sollte. Mein Sohn mit fast 12 Jahren und meine Tochter mit fast 7 Jahren wurden damals gegen ihren Willen und entgegen den im Familiengericht in Bremen getroffenen Umgangsvereinbarungen unter einem Vorwand nach Mittelamerika verschleppt.

Damit so etwas mit in Deutschland geborenen "Scheidungskindern" nie wieder passiert, wollte ich Sie bitten, dass die damalige Bundesministerin für Justiz, Frau Leutheusser-Schnarrenberger, die zwischen 18.05.1992 bis 17.01.1996 schon einmal politische Verantwortung trug, in ihrer zweiten Karriere als Bundesjustizministerin endlich dafür sorgen wird, die UN-Kinderrechtskonvention von 1989 ratifizieren zu lassen.

Ich meine, dass heutzutage Kinder, die von einer Scheidung ihrer Eltern betroffen sind, sehr wohl (unentgeldlich) Gehör bei einem "Kinderanwalt" bekommen sollten, damit es derartige traumatisierende Trennungsfälle im Hinblick auf das viel beschworene "Kindeswohl" nicht mehr gibt.

Das Land, in dem meine mittlerweile erwachsenen Kinder seit ununterbrochen 16 Jahren leben, hat in jedem Bundesstaat eine Einrichtung, die sich <Comisión de Derechos Humanos> nennt. Kinderrechte werden dort auf Grundlage der ratifizierten UN-Kinderrechtskonvention gewahrt, indem Juristen Kindern ehrenamtlich und oft erfolgreich mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Mit freundlichen Grüssen

Martin G. Schultz