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Abstimmungszeit beendet
Autor Barbara Rühle am 02. November 2009
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Soziales

angemessene Wohnkosten bei Hartz4-Empfängern

Sehr geehrte Frau Merkel,
die Arge resp. wir alle tragen die Kosten für angemessenen Wohnraum der Hartz4-Empfänger. Das ist auch richtig so, denn Bedürftige dürfen nicht in die Obdachlosigkeit fallen. Allerdings sehe ich die derzeitigen "angemessenen" Mietkosten als viel zu niedrig angesetzt. Einem Bekannten droht demnächst die Obdachlosigkeit, da er, trotz stärkster Bemühungen, keine angemessene Wohnung zu den festgesetzten Maximalkosten findet.
In z. B. Berlin ist kein angemessener Wohnraum für die festgesetzten Maximalkosten zu finden.
Wann werden die Kosten für Kaltmiete und Heizung angehoben?

Derzeit läuft ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zur Höhe der Regelsatzleistungen sämtlicher Hartz4-Bezieher. Soll demnächst ein weiterer Prozeß wegen der Wohnkosten angestrengt werden?

Wie verhält es sich, wenn doch bezahlbarer Wohnraum gefunden wurde? Übernimmt die Arge dann die doppelten Kosten bis zum Auslaufen der Kündigungsfrist des ersten Mietverhältnisses?

Für eine Antwort danke ich Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Rühle