Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Ulrich Fink am 02. November 2009
39087 Leser · 0 Kommentare

Wirtschaft

Gekaufte Richter / Rechtsbeugung ?

Sehr geehrte Frau Merkel,
Wie stehen Sie dazu, dass die durch die Regierung gemachten Gesetze incl. des Grundge-setzes durch Richter missbraucht und missachtet werden ?
Wie Richter nicht mehr unabhängig nach diesen Gesetzen entscheiden, sondern die Lügen von Monopolfirmen als Recht und Gesetz bescheiden ?

Ich habe gestern ein Urteil des Amtsgerichts Stade gelesen, welches mir die Nackenhaare hoch stehen lässt.

Wie bereits in meinem Brief an Sie beschrieben Willkür der Wärmeenergieversorgung und der Gerichtsbarkeit (Verhältnismäßigkeit) wurde einem Gaskunden der Stadtwerke Stade aufgrund des Widerspruchs nach §315 BGB der willkürlichen Preiserhöhung im Juni des Jahres der Gasanschluss gekappt, um diesen zu erpressen die erhöhten Gaspreise zu zah-len. Wie berichtet wurden die strittigen Zahlungen nach 3 Monaten geleistet d.h. die Zahlun-gen erfolgten in den ersten Septembertagen. Bis heute sind 2 Monate vergangen. Auch wur-den die Zusatzkosten gem. Preisliste des Gasversorgers für ab- und anklemmen gezahlt, so dass gem. §19 (4) GasGVV (siehe Versorgungsbedingungen des Gasversorgers ). Der Gas-versorger versucht jetzt weitere ungerechtfertigte Forderungen durchzusetzen indem er ent-gegen der Versorgungsverpflichtung dieser weiterhin nicht nachkommt und somit auch ei-nen Wechsel zu einem anderen Anbieter verhindert.

Diesen eigenen Bedingungen kommt der Versorger nicht nach. Nein besser, er gefährdet mit seinem Verhalten das Leben und die Gesundheit der Kunden und seinen Mietern und ver-stößt gegen das Grundgesetz.

Dem Gericht gegenüber wird dann behauptet, es könne keinen Gesundheitsschäden geben, da die Temperatur zwischen 10 und 15 Grad läge. Tatsächlich liegen die Temperaturen im Durchschnitt weit darunter bei gerade mal 6 Grad. Was bedeutet, das sehr wohl mal ein Tag mit 15 Grad dabei sein können, jedoch meistens dir Temperatur sich meist etwas über dem Gefrierpunkt bewegt.

Dieses Fehlverhalten wird seitens des Gerichts aufgrund dieser infamen Lügen stattgege-ben. Es drängt sich förmlich der Verdacht auf, das diese Entscheidungen so gefällt werden, da auch eine Abhängigkeit der Richter zu den Gasversorgern besteht.

Somit bleibt auch weiterhin das Leben und die Gesundheit von 3 Familien weiter mit unmit-telbarer Unterstützung der Richter bedroht.

Abschießender Hinweis.: Zum Zeitpunkt der Verfassung dieses Schreibens herrschen nach-weislich Temperaturen von 3 Grad

Mit aller besten Grüßen