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Beantwortet
Autor Karen Hesse am 03. November 2009
40767 Leser · 0 Kommentare

Soziales

Wozu noch Studieren?

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

seit geraumer Zeit beschäftigt mich diese eine Frage schon: Warum sollte man in diesem Land noch studieren?

Mein Mann und ich, wir haben beide studiert, er Ingenieurwesen und ich Geisteswissenschaften (Abschluss beide 2004). Wir hatten beide riesige Probleme nach dem Studium in den Arbeitsmarkt einzusteigen, da offensichtlich nur noch Menschen mit langjähriger Berufserfahrung gesucht werden. Wie soll man diese denn als Absolvent erlangen, wenn man direkt nach dem Studium arbeitslos ist.
Letztendlich hatte mein Mann, nach über einem Jahr Suche doch eine Arbeit gefunden, und zwar 600 km von der Heimat Sachsen entfernt. Trotz ständiger Bemühungen ist es mir bis heute nicht gelungen eine meinem Abschluss entsprechende Tätigkeit zu finden, stattdessen nehme ich einen 400 Euro Job nach dem anderen an.
Erstens fühlt man sich mit abgeschlossen Studium vollkommen nutzlos und zweitens kann man auf Dauer mit nur einem Gehalt nicht wirklich große Sprünge machen.

Und da dass ja nicht genug ist, kam letzte Woche noch die Forderung mein Mann solle nun sein Bafög zurückzahlen, was uns dazu zwingt in eine größere Verschuldung zu gehen. Das die letzten 4 Jahre keine Möglichkeit boten, diesbezüglich etwas anzusparen, muss ich sicher nicht betonen. Der Dame vom Amt war dies alles egal, auch die hohe finanzielle und psychische Belastung, die jetzt entstanden ist.

Frustration und Enttäuschung machen sich da natürlich breit. Man verliert jeglichen Glauben an unseren Staat bzw. das Bildungssystem. Nach vielen Jahren hartem Studium (welches ich durch Nebentätigkeiten finanziert habe, was sich ja im Nachhinein als gut herausstellt, was aber durch die Einführung der Bachelor Studiengänge nun gar nicht mehr möglich wäre), stellt man sich die Frage: Wozu? Lohnt es sich in diesem Land überhaupt noch zu studieren? Aus meiner Sicht nicht. Vor allen Dingen, wenn man als junger Mensch nicht aus reichem Hause kommt. Man hat ja studiert um eventuell einen besseren oder überhaupt einen Job zu finden (was ja im geisteswiss. Bereich wohl nicht mehr zutrifft, da die Geisteswissenschaften in unserem Land gar keine Beachtung mehr finden). Wenn man dann doch einen Job gefunden hat, arbeitet man dann nur um sein Studium zu bezahlen. Für mich ist das ein Kuriosum und nicht erklärbar. Wäre es dann nicht besser, den einfachsten Weg zu gehen, d.h. 10 Jahre Schule, Lehre und Arbeit?

Meiner Meinung nach kann das nicht so weiter gehen. Was denken Sie, was denkt die Regierung gegen dieses Dilemma bzw. diese Missstände in Zukunft zu unternehmen?Und wie kann man gegen so rigorose Zahlungsforderungen von Seiten des Staates vorgehen?

Ich hoffe sehr auf eine befriedigende Antwort von Ihnen.

MfG

Karen Hesse

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 04. Dezember 2009
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Hesse,

vielen Dank für Ihr Schreiben, das wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Es ist verständlich, dass Sie mit Ihrer aktuellen persönlichen Situation nicht zufrieden sind. Trotzdem bleibt Ihre Entscheidung für den Abschluss eines Hochschulstudiums richtig. Denn grundsätzlich gilt, dass ein Hochschulstudium über die gesamte Lebensarbeitszeit erheblich höhere Erwerbschancen eröffnet als andere Berufsabschlüsse und damit das Risiko von Arbeitslosigkeit deutlich verringert. So ist in Deutschland auch in der aktuellen Wirtschaftskrise nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit die Quote der arbeitslosen Akademikerinnen und Akademiker im Vergleich zur Gesamtquote nur knapp halb so hoch. Außerdem ist das Einkommen mit einem Hochschulabschluss in der Regel höher als mit einer niedrigeren Qualifikation.

Vor diesem Hintergrund möchten wir Sie ermuntern, nicht in Ihren Bemühungen nachzulassen, eine berufliche Tätigkeit zu finden, die Ihrer Ausbildung entspricht. Erster Ansprechpartner und kompetente Beratungsstelle dabei bleibt die Agentur für Arbeit in Ihrer Nähe, mit der Sie sicherlich bereits in Kontakt sind. Wir sind zuversichtlich, dass man Ihnen dort weitere Wege aufzeigen kann, wie Sie Ihre individuellen Fähigkeiten und Talente für den Arbeitsmarkt nutzen können.

Zur Rückzahlung des BAföG-Darlehens Ihres Mannes ist anzumerken, dass das BAföG – mit Rücksicht auf die schwierige Berufseinstiegsphase – bereits eine fünfjährige tilgungsfreie Karenzzeit vorsieht, die nach der letzten BAföG-Zahlung beginnt. Während dieser Zeit haben Darlehensnehmer die Möglichkeit, ohne den Druck einer Darlehensverpflichtung im Berufsleben Fuß zu fassen.

Die BAföG-Regelungen berücksichtigen zudem finanzielle Engpässe, die nach dieser Karenzzeit auftreten. Kann ein Darlehensnehmer zum Beispiel aufgrund mangelnder Einkünfte die geschuldete Rückzahlungsrate nicht aufbringen, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf zinslose Freistellung von der Rückzahlungsflicht. Die Rückzahlung des Darlehens ist außerdem (nach den §§ 18 ff. BAföG) einkommensabhängig gestaltet. Sie berücksichtigt die familiären Verhältnisse des Darlehensnehmers: Dem Darlehensnehmer selbst steht derzeit ein Selbstbehalt von 1.040 Euro (netto) zu, für den Ehegatten erhöht sich der Freibetrag um 520 Euro und für jedes Kind um weitere 470 Euro.

Übersteigt das Einkommen diese Freibeträge, ist das Darlehen in monatlichen Raten von regelmäßig 105 Euro über einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren ohne jeden Zinsaufschlag rückzahlbar. Dabei ist zusätzlich eine Freistellung für die Dauer von bis zu zehn Jahren möglich. Wenn das anrechenbare Einkommen die entsprechenden Freibeträge nicht übersteigt, kann die Rückzahlung durch formlosen Antrag (auch via Internet) für eine bestimmte Zeit ausgesetzt werden.

Je nach Einkommen lässt sich auch eine Rückzahlung mit verminderter Ratenhöhe vereinbaren. Ausführliche Hinweise hierzu finden Sie im Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid, den Ihr Mann vom Bundesverwaltungsamt erhalten haben müsste. Es ist für den Darlehenseinzug zuständig.

Weitere Informationen können Sie darüber hinaus im Internet unter www.bafoeg-aktuell.de abrufen.

Insgesamt ist die Rückzahlung der BAföG-Darlehen also sozialverträglich geregelt, zumal die Ausbildungsförderung insgesamt zu 50 Prozent als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt wird.

Wir hoffen sehr, dass Ihnen und Ihrem Mann diese Hinweise weiterhelfen und sich für Sie - auch mit Hilfe der Agentur für Arbeit - neue berufliche Perspektiven und Chancen eröffnen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung