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Beantwortet
Autor Martina Pritsch am 04. November 2009
36160 Leser · 0 Kommentare

Außenpolitik

Uranmunition

Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,

Ihnen ist sicher bekannt, dass aus Abfällen der Urananreicherung von Brennelementen für Kraftwerke Uranmunition hergestellt wird.
Diese wurde (wird?) in den Kriegen im Irak, Kosovo und Afghanistan eingesetzt – mit katastrophalen Auswirkungen auf Zivilbevölkerung und Soldaten (selbst nach Kriegsende): Krebserkrankungen, Missbildungen, Leukämien…

(Auch in Deutschland wurde diese wohl schon zu „Übungszwecken herangezogen"?)

Selbst wenn Deutschland nicht direkt für den Einsatz von Uranmunition verantwortlich ist, so wird er doch durch Sie - unsere Regierung - toleriert.

Warum nimmt sich Deutschland nicht ein Beispiel an unserem Nachbarland Belgien, das als erstes Land die Produktion und den Einsatz von Uranmunition, sowie den Handel damit, verboten hat?

Ich bitte Sie um Stellungnahme!
Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen
Martina Pritsch

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 10. Dezember 2009
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Pritsch!

vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Sie haben mit dem Einsatz von Uranmunition (DU: Depleted Uranium) ein Thema aufgegriffen, das insbesondere im Zusammenhang mit dem ersten Irakkrieg Aktualität erlangt hat. Eine Reihe von Organisationen und Institutionen, darunter die NATO, das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP), die Internationale Atomenergie Agentur sowie die Europäische Kommission haben umfangreiche Untersuchungen zu Gesundheits- und Umwelteinflüssen durch DU-Munition durchgeführt.

Unseres Wissens hat bis heute keine Untersuchung einen wissenschaftlich nachweisbaren ursächlichen Zusammenhang zwischen der Verwendung dieser Munition und bestimmten Krankheiten ergeben. Allerdings hat das belgische Parlament – wie Sie ja feststellen – im März 2007 ein Gesetz verabschiedet, das Herstellung und Handel mit solcher Munition in Belgien verbietet.

Zur rechtlichen Beurteilung der DU-Munition: Das Völkerrecht verbietet den Einsatz von Munition, die abgereichertes Uran enthält, nicht. Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) hat bislang auch keinen Anlass gesehen, ein solches Verbot zu fordern. Andererseits postuliert eine Entschließung des Europäischen Parlaments vom Mai 2008 die Völkerrechtswidrigkeit der DU-Munition.

Zum weiteren Vorgehen der Staatengemeinschaft: Die Bundesregierung hat dem Generalsekretär der Vereinten Nationen im Juli 2008 einen Bericht über DU-Munition übermittelt, der sich auf der Website der Vereinten Nationen nachlesen lässt. In der Generalversammlung der Vereinten Nationen haben 141 Staaten - darunter Deutschland - für die Resolution 63/54 (2009) gestimmt. Sie enthält die Bitte an den UN-Generalsekretär, den Sachverhalt weiter aufzuklären und der Generalversammlung über die Ergebnisse zu berichten: „...Requests the Secretary-General to request relevant international organizations to update and complete, as appropriate, their studies and research on the effects of the use of armaments and ammunitions containing depleted uranium on human health and the environment..”.

Die Bundesregierung tritt nachdrücklich für die konventionelle Abrüstung und Rüstungskontrolle im Rahmen der Vereinten Nationen ein. Wir verweisen nur auf das Verbot von Landminen (Ottawa-Übereinkommen von 1999) oder das Abkommen gegen Streumunition, das Deutschland bereits ratifiziert hat. Die Politik der Bundesregierung ist darauf gerichtet, gerade im internationalen Rahmen erfolgversprechende Abrüstungsansätze zu verfolgen und weiter zu verstärken. Deshalb erscheint es ratsam, zunächst den Bericht des UN-Generalsekretärs in Sachen DU-Munition abzuwarten.

Abschließend noch der Hinweis: Die Bundeswehr besitzt keine DU-Munition.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Mit freundlichen Grüßen