Sehr geehrter Herr Fink,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Zu Recht betonen Sie, dass Bäume eine wichtige Rolle beim Klimaschutz spielen. Sie produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, dienen der Klimaverbesserung, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Außerdem bieten sie Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben das Stadt- und Landschaftsbild und dämpfen Lärm.
Damit von Bäumen keine Gefahren ausgehen, bedürfen sie insbesondere in stark besiedelten Gebieten und an Straßen einer besonderen Kontrolle. Im öffentlichen Verkehrsraum ist primär der Grundstückseigentümer „verkehrssicherungspflichtig“, wie das in der Fachsprache heißt. Das ist bei Gemeindestraßen, wie in Ihrem Fall, die Gemeinde. Sie haftet, wenn zum Beispiel herabfallende Äste oder umstürzende Bäume Schäden verursachen. Die Gemeinde kommt ihrer Verkehrssicherungspflicht nach, indem sie regelmäßig kontrolliert, ob Straßen- und Parkbäume den Verkehr gefährden oder nicht.
Ergeben sich bei solchen Kontrollen Anzeichen, die auf eine Gefahr hinweisen, muss eine detaillierte Untersuchung erfolgen. Erkannte Gefahren sind zu beseitigen. Vor allem bei alten Bäumen kann das einen radikalen Rückschnitt oder sogar Fällen bedeuten. Bei Bäumen, die mehrere 100 Jahre alt sind, kann zum Beispiel die Standfestigkeit nicht mehr gegeben sein.
Um jedoch nähere Einzelheiten über die Umstände in dem von Ihnen beschriebenen Fall zu erfahren, bitten wir Sie, sich an Ihre Gemeinde zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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