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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Daniel Schmania am 16. November 2009
35188 Leser · 0 Kommentare

Gesundheit

Organspende

Sehr geehrte Frau Merkel,

Organspende ist derzeit in vielen Radiosendern im großen gespräch

und wenn man sich einmal überlegt das 70% berreit währen aber 55% zu faul sind sich damit auseinander zu setzen, hat hier die Regierung eine einfache möglichkeit

genau wie es pflicht wurde sich im Auto anzuschnallen, oder sich gedanken über seine Finanzen zu machen

sollten vielleicht Alle per gesetz gebeten werden Organspender zu werden, allerdings wer kein Spender sein möchte, kann wie es jetzt üblich ist, einen Nicht Organspende Ausweis beantragen. So würde alle die 70 % derer welche zu unentschlossen waren gebeten Organe zu spenden.
Jene die bisher zu bequem waren sich freiwillig zu melden, würden es jetzt ebenfals nicht machen.

Ich selber habe keinen Ausweis, bin auch kein Blutspender da ich mich mit all dem nie Befasst habe
fals es aber ein solches gesetz geben würde, müsste ich mich in die Kategorie einordnen zu bequem zum nein sagen

Sie würden keinerlei Äthische oder Politischen probleme bekommen da es jedem frei steht sich dagegen zu wehren, und würden von jenen unterstützt werden welche Tazächliche hilfe brauchen

und mal ehrlich bei 50 Millionen potentiellen Organspendern, da wird es kein mangel mehr geben und der Organhandel in den 3ten welt ländern würde von heute auf Morgen zum erliegen kommen

Währe dies eine Mögliche hier in deutschnand oder der EU den menschen zu helfen, ist dies Umsetzber?

Lg

ein völlig gesunder Sie nicht gewählter Bürger,
kein Personal
lg
aus Stuttgart

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 28. Dezember 2009
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Schmania,

vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Nach dem Transplantationsgesetz gilt die erweiterte Zustimmungslösung: Einem Verstorbenen dürfen Organe nur entnommen werden, wenn der Tod anhand sicherer Todeskriterien festgestellt wurde und der Verstorbene zu Lebzeiten in die Organspende eingewilligt hat. Hat er keine Erklärung abgegeben, ist die Entnahme nur zulässig, wenn die Angehörigen (deswegen "erweitert") auf der Grundlage des mutmaßlichen Willens des Verstorbenen zugestimmt haben.

Die erweiterte Zustimmungslösung ermöglicht denjenigen, die durch eine Spende anderen Menschen helfen wollen, dies zu tun. Sie akzeptiert aber auch den Willen derer, die eine Organspende ablehnen. Durch diesen Respekt vor der Entscheidung des Einzelnen wird die Akzeptanz der Organspende insgesamt gefördert.

Bitte bedenken Sie auch, dass die gesetzliche Regelung nicht allein ausschlaggebend für die Organspendezahlen ist. Andere Faktoren wie die Einstellung der Bevölkerung, das Gespräch mit den Hinterbliebenen und vor allem die Organisationsstruktur in den Krankenhäusern beeinflussen die Entscheidung für oder gegen Organspende weit mehr.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat deshalb die Deutsche Krankenhaus Gesellschaft und die Deutsche Stiftung Organtransplantation bei der Formulierung von Leitlinien unterstützt. Diese Leitlinien sollen die Organisation der Organspende und die Kooperation bei der Organspende verbessern. Mit einer guten und nachhaltigen Schulung des Krankenhauspersonals oder durch den Einsatz von Transplantationsbeauftragten – das ist speziell für die Organspende freigestelltes Krankenhauspersonal – lassen sich die Organspendezahlen nachhaltig verbessern.

Die Erfolge einiger Bundesländer zeigen das. Mecklenburg-Vorpommern verzeichnet 23,9 Organspenden pro 1 Million Einwohner. Das ist mehr als in Österreich (22 Organspenden pro 1 Million Einwohner), wo es ein Widerspruchsmodell gibt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung